Spring direct naar de hoofdnavigatie of de inhoud

USA beschränken Patentfähigkeit von Software-Erfindungen

In dem Urteil Alice Corp. gegen CLS hat das oberste US-Gericht, der Supreme Court, klargestellt, dass die Erstellung und der Verkauf von Computersystemen und Softwareprogrammen nicht patentwürdig ist, wenn es sich lediglich um eine allgemeine Implementierung einer erfinderischen abstrakten Idee handelt.

Es ist bereits längere Zeit gängige Praxis, dass auch Verfahren, bei denen abstrakte Ideen mit an sich konventionellen Methoden durchgeführt werden, keinen Grund für eine Patentierung darstellen. Durch dieses Urteil wird auch die Gültigkeit Hunderttausender bestehender Patente in Zweifel gezogen.

Abstrakte Ideen und Präemption
Der Rechtsstreit zwischen der Alice Corp. und CLS wurde vor dem Hintergrund politischer Kritik auf „Software-Patente“ entschieden. Die Begründung dieses Urteils ist jedoch in erster Linie theoretisch. Grundsätzlich gilt im Patentrecht, dass nicht Ideen an sich mit einem Patent geschützt werden können, sondern nur deren praktische Anwendung. Dies wird auch im Patentgesetz so formuliert. Niedrigere amerikanische Gerichte bewerteten die Erstellung eines Computersystems oder -programms als praktische Anwendung und in der Folge hat die Patentvergabestelle USPTO dafür Hunderttausende Patente erteilt.

Der Supreme Court jedoch ist der Auffassung, dass in Bezug auf abstrakte Ideen zu verhindern ist, dass ein Patent alle Anwendungen schützt, also dass im Grunde ein Monopol für eine abstrakte Idee entsteht (Präemption). Aus diesem Grund erkennt der Supreme Court erst dann eine praktische Anwendung, wenn diese Anwendung der abstrakten Idee Beschränkungen hinzufügt, die ein erfinderisches Konzept darstellen, bei dem es um mehr als nur die abstrakte Idee geht. Bei einer reinen Computerimplementierung mit herkömmlichen Mitteln ist dies nach Auffassung des Supreme Court nicht gegeben. „Machen wir es auf einem Computer“ ist kein Grund für eine Patentierung.

In der Sache Alice Corp. gegen CLS hielt das Gericht die Risikoverwaltung zur Absicherung von Finanzverträgen mittels Schattenkonten für eine abstrakte Idee und die Computerimplementierung davon für ein gängiges Verfahren. Deshalb waren weder Herstellung, Verkauf noch Computerimplementierung patentfähig.

Konsequenzen
Nicht anders als in Europa bedeutet dieses Urteil nicht, dass nun alle Computerimplementierungen von Erfindungen vom Patentschutz ausgeschlossen seien. Auch in Europa ist eine abstrakte Idee an sich kein Grund für ein Patent. Die zu schützende Implementierung muss mindestens Aspekte technischen Charakters aufweisen, die gemeinsam eine technische Erfindung bilden. Aspekte der Computerimplementierung können dazu beitragen, wenn sie einen technischen Effekt liefern. Auch nach dem Kriterium des obersten amerikanischen Gerichts sind Implementierungsaspekte wichtig, ein technischer Charakter und technische erfinderische Tätigkeiten sind dafür allerdings nicht notwendig. Dieses Urteil könnte demnach mehr Raum für Patentschutz bieten als in Europa. Andererseits ist es in Europa kein Problem, wenn die Implementierung alle Anwendungen schützt, solange diese einen erfinderischen technischen Charakter besitzen.

Die Erfindung wird Patentinhaber und Patentanmelder häufiger mit Argumenten konfrontieren, mit denen versucht wird, den beantragten Schutz möglichst als abstrakte Idee zu isolieren (Gleiches gilt für ein Naturgesetz oder ein natürliches Phänomen im Vergleich zu einer abstrakten Idee) um anschließend zu behaupten, es würde ausschließlich eine allgemeine Implementierung geschützt, sodass das Patent deshalb nichtig sei. Leider bietet das amerikanische Urteil keine Kriterien für die Unterscheidung zwischen abstrakten und nicht abstrakten Ideen. Ob dafür in Zukunft vielleicht eine Wörterbuchdefinition wie „Von konkreten Objekten losgelöste Ideen“ entscheidend sein wird, bleibt abzuwarten.