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Regeln für europäische Teilanmeldungen vereinfacht

Ab dem 1. April 2014 können Teilanmeldungen wieder eingereicht werden, solange die Stammanmeldung noch anhängig ist, so teilte das Europäische Patentamt (EPA) kürzlich mit.

Damit wird die im Jahr 2010 eingeführte kürzere Frist zur Einreichung von Teilanmeldungen wieder abgeschafft. Nach dieser Regelung mussten Teilanmeldungen innerhalb von 24 Monaten nach der ersten inhaltlichen Prüfung der Anmeldung durch das EPA nach dem Recherchenbericht eingereicht werden.

Die neue Regelung gilt für alle Teilanmeldungen ab dem 1. April 2014. Damit können dann auch wieder Teilanmeldungen für Anmeldungen eingereicht werden, deren kürzere Frist bereits verstrichen ist, sofern die Stammanmeldung noch anhängig ist. Für einige Anmeldungen kann es daher von Vorteil sein, den Erteilungsvorgang möglichst lang hinauszuzögern.

Der Preis für diese zusätzliche Möglichkeit sind jedoch zusätzliche Gebühren, um die Einreichung von Teilanmeldungen möglichst zu verhindern, die ihrerseits wieder als Basis für weitere Teilanmeldungen dienen sollen. Eine stets weitere Aufteilung von Anmeldungen in mehrere Generationen von Teilanmeldungen gilt als nicht wünschenswert.

Die Gebühren steigen für jede Generation von Teilanmeldungen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag an. Nähere Informationen zu diesen Gebühren werden zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben.