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Allgemeine Geschäftsbedingungen ab dem 1 März 2023

Ab dem 1. März 2023 gelten für unsere Dienstleistungen neue Geschäftsbedingungen, die Sie auf dieser Seite einsehen und herunterladen können.

1. Allgemeines

1.1 Die Vereenigde Octrooibureaux N.V. (nachfolgend „V.O.“ genannt) ist eine in Den Haag ansässige Aktiengesellschaft, gegründet nach niederländischem Recht, eingetragen in das Handelsregister unter der Nummer 27288995, deren Gegenstand die Ausübung der Patent-, Marken- und Gebrauchsmusterpraxis, die Rechtsberatung sowie die Erbringung von sonstigen Dienstleistungen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums ist.

1.2 V.O., V.O. Patents & Trademarks, VEREENIGDE und Oostenbroek Advocatuur sind Handelsnamen von V.O.

1.3 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von oder im Namen der V.O. ausgeführten oder noch zu erbringenden Arbeiten im Zusammenhang mit einem Auftrag. Der Ausdruck ‚Auftrag‘ bedeutet jeden Vertrag, den die V.O. schließt oder der mit der V.O. zustande kommt.

1.4 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen auch unwiderrufliche Drittklauseln für Rechtsanwälte, Berater, Mitarbeiter (wie Patentanwälte, Marken- und Gebrauchsmusteranwälte) und andere Hilfskräfte von V.O. dar.

1.5 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zusätzliche Aufträge und Folgeaufträge.

2. Ausführung und Umfang eines Auftrags

2.1 Alle Aufträge, die ein Auftraggeber an die V.O., ihre Anwälte, Berater oder Mitarbeiter (wie Patentanwälte, Marken- und Gebrauchsmusteranwälte) oder an die V.O. verbundene natürliche oder Rechtspersonen vergibt, gelten ausschließlich als an die V.O. vergeben und werden ausschließlich von der V.O. angenommen. Zu keinem Zeitpunkt wird ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und den Rechtsanwälten, Beratern oder Mitarbeitern der V.O. (wie Patentanwälten, Marken- und Gebrauchsmusteranwälten) oder mit der V.O. verbundenen natürlichen oder Rechtspersonen geschlossen, die aufgrund irgendeines Rechtsverhältnisses mit der V.O. den Auftrag ausführen oder daran beteiligt sind. Dies gilt auch, wenn ein Auftrag ausdrücklich oder stillschweigend für eine bestimmte Person erteilt wurde. Die Gültigkeit von Artikel 7:404 und 7:407 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BW) wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich ausgeschlossen. Der Auftrag umfasst die Befugnis der V.O., im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers im Rahmen des Auftrags tätig zu werden.

2.2 Es wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber den Auftrag selbst erteilt hat, und der Auftrag wird dann zwischen V.O. und dem Auftraggeber wirksam. Dies kann anders sein, wenn der Auftraggeber zuvor ausdrücklich schriftlich gegenüber der V.O. erklärt hat, dass der Auftrag im Namen eines Dritten erteilt wird, und die V.O. schriftlich bestätigt hat, dass sie diesen Dritten als Auftraggeber akzeptiert. Nur in diesem Fall ist der Auftrag zwischen der V.O. und diesem Dritten in Kraft (und gilt dieser als Auftraggeber). In solchen Situationen (i) gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (auch) gegenüber dem Vertreter des Auftraggebers, (ii) gewährleistet der Vertreter des Auftraggebers gegenüber der V.O., dass der Vertreter über eine ausreichende Vollmacht verfügt, um den Auftraggeber in Bezug auf den Auftrag zu vertreten, (iii) haftet der Vertreter des Auftraggebers gesamtschuldnerisch für die Verpflichtungen des Auftraggebers und (iv) befreit und entschädigt der Vertreter des Auftraggebers die V.O. für und gegen alle Schäden, die der V.O. entstehen, wenn der Vertreter des Auftraggebers nicht über eine ausreichende Vollmacht verfügt und/oder der Auftraggeber ansonsten nicht durch einen Auftrag und/oder diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gebunden ist. Außer in Fällen, in denen die V.O. es ausdrücklich anders akzeptiert, gibt es nur einen Auftraggeber. Gibt es mehrere Auftraggeber, so gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Auftraggeber. In diesem Fall kommen die Parteien überein, dass die von der V.O. auf ihrer Bestätigung als „Auftraggeber“ oder „Prinzipal“ bezeichnete Partei – oder, wenn eine solche Bestätigung nicht vorliegt, der erstgenannte Antragsteller/die erstgenannte Partei – federführend ist und seine/ihre Anweisungen für die V.O. ausschlaggebend sind. Der Federführende hat für die Erteilung eindeutiger Anweisungen an die V.O. zu sorgen und diese zu gewährleisten. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird von der V.O. ausschließlich mit dem Auftraggeber/Federführenden korrespondiert. Die V.O. wird jedoch auf Wunsch oder falls dies für erforderlich gehalten wird, auch andere (Rechts-)Personen und Beteiligte über den Verlauf des Auftrags informieren. Im Falle von Unklarheiten oder Unstimmigkeiten kann die V.O. explizite Anweisungen vom Auftraggeber/Federführenden verlangen. Der Auftraggeber/Federführendende befreit und entlastet die V.O. in Bezug auf alle Ansprüche anderer Beteiligter oder Dritter, denen sich die V.O. aufgrund dieser Anweisungen und/oder Kommunikationsmittel gegenübersieht.

2.3 Die V.O. ist berechtigt, Dritte an der Ausführung eines Auftrags zu beteiligen.

2.4 Kostenaufstellungen werden nicht grundsätzlich bereitgestellt. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind etwaige Kostenaufstellungen für die V.O. nicht verbindlich. Insofern nichts anderes angegeben wurde, gelten diese annäherungsweise und sind zudem als Momentaufnahme zu verstehen.

2.5 Ein Auftrag gilt als angenommen, nachdem die V.O. diesen schriftlich bestätigt hat oder nachdem die V.O. mit der Ausführung der verlangten Arbeiten begonnen hat.

2.6 Die V.O. wird sich stets darum bemühen, die ihr erteilten und von ihr akzeptierten Aufträge nach bestem Können auszuführen. Die V.O. ist nicht verpflichtet, nicht im Auftrag aufgeführte oder anderweitig nicht ausdrücklich angeordneten Arbeiten auszuführen. Aus der Nichtausführung von nicht ausdrücklich in Auftrag angeordneten Arbeiten kann sich kein Haftungsfall ergeben. Falls die V.O. dennoch solche nicht angeordneten Arbeiten durchführt, gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. In Bezug auf den Auftrag, eine Patentanmeldung, eine Marke, ein Gebrauchsmuster oder eine Gebrauchsmusteranmeldung oder die Übernahme einer Vertretung oder die Ausführung anderer Arbeiten gilt, dass ein solcher Auftrag in jedem Fall auch den Auftrag beinhaltet, über die Entwicklungen in Bezug auf diesen Auftrag Bericht zu erstatten.

2.7. Der Auftraggeber wird der V.O. rechtzeitig alle zur Ausführung eines Auftrags relevanten Informationen und Anweisungen erteilen. Der Auftraggeber stellt die Richtigkeit und Echtheit dieser Daten sicher. Auch hat der Auftraggeber der V.O. rechtzeitig in Schriftform über eventuelle Änderungen der Adressdaten, der Namensgebung und sonstiger relevanter Angaben bezüglich des Auftraggebers und eventueller sonstiger Parteien, die in die Ausführung des Auftrags einbezogen sind, zu informieren. Entspricht der Auftraggeber diesen Pflichten nicht, so trägt er das damit verbundene Risiko.

2.8 Die Schriftform gilt durch elektronische Kommunikation (u. a. E-Mail) als gewahrt. Der Auftraggeber und die anderen Beteiligten sind sich der Tatsache bewusst, dass elektronische Kommunikation abgefangen, manipuliert, infiziert, verzögert oder falsch (weiter)gesendet werden kann, z. B. durch Viren und Spam-Filter. Der Auftraggeber räumt der V.O. das Recht ein, mit ihm und Dritten per E-Mail zu kommunizieren, wobei er sich bewusst ist, dass die Vertraulichkeit der per E-Mail übermittelten Informationen nicht gewährleistet ist. Handelt der Auftraggeber in der Ausübung eines Berufes oder Gewerbes, so wird die Anwendbarkeit von Artikel 6:227b Absatz 1 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BW) in Bezug auf die Erteilung von Daten bei in E-Commerce-Transaktionen und von Artikel 6:227c des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BW) bezüglich der Art des Zustandekommens von E-Commerce-Transaktionen hiermit ausgeschlossen.

2.9 Die V.O. ist nicht verpflichtet, die Korrespondenz, die die V.O. in Bezug auf Angelegenheiten und/oder Rechte empfangt, für die Erhaltung denen die V.O. keinen Auftrag erhalten hat, weiterzuleiten. Die V.O. wird den Inhalt dieser Korrespondenz in jedem Fall nicht zur Kenntnis nehmen. Risiken, die damit im Zusammenhang stehen, gehen in vollem Umfang zulasten des Auftraggebers.

2.10 Die Parteien können ihre Zusammenarbeit jederzeit beenden. Stellt sich während der Ausführung eines Auftrags heraus, dass ein Interessenkonflikt im Sinne der geltenden Verhaltensregeln entsteht oder zu entstehen droht, oder droht ein solcher Konflikt tatsächlich, oder rechtfertigen Sanktionen von Behörden oder supranationalen Stellen dies unmittelbar oder mittelbar, so ist die V.O. berechtigt, den Auftrag zurückzugeben und ihre Tätigkeit einzustellen. Die bis einschließlich zum Ende der Laufzeit angefallenen Kosten und die sonstigen fälligen Beträge werden in diesem Fall abgerechnet, und der Restbetrag eines bereits erhaltenen Vorschusses wird erstattet.

3. Haftungsausschluss

3.1 Jede Haftung der V.O. und jede Haftung einer Person, die aufgrund eines Rechtsverhältnisses mit der V.O den Auftrag ausführt oder an der Ausführung dieses Auftrags beteiligt ist (wie Rechtsanwälte, Patentanwälte, Marken- und Gebrauchsmusteranwälte), darf in keinem Fall den Betrag übersteigen, der in dem betreffenden Fall in der von der V.O. abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung(en) zuzüglich des Eigenrisikos gemäß der einschlägigen Police(n) gezahlt wird. Die vorstehend beschriebene Haftungsbeschränkung gilt auch, wenn die V.O. für das fehlerhafte Funktionieren von Geräten, Software, Datenbanken, Registern (z. B. bei Falschangaben oder Unvollständigkeiten in den konsultierten Registern) oder anderen Dingen verantwortlich ist, die bei der Ausführung des Auftrags verwendet werden. Die Haftungsbeschränkung gilt auch, wenn eine Kommunikation nicht richtig oder nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übertragen und/oder empfangen wird.

3.2 Für den Fall, dass die in Artikel 3.1 genannte Haftpflichtversicherung nicht zahlt und die V.O. dennoch haftet, ist jede Haftung auf einen Betrag von 25.000,00 € (fünfundzwanzigtausend Euro) ohne Mehrwertsteuer beschränkt, oder, wenn das Honorar, das für die Ausführung des Auftrags (oder eines Teils davon), auf den sich die Forderung bezieht, bezahlt wurde, 25.000 € (fünfundzwanzigtausend Euro) ohne Mehrwertsteuer übersteigt, auf einen Betrag in Höhe dieses Honorars, höchstens jedoch auf 100.000 Euro (einhunderttausend Euro) ohne Mehrwertsteuer.

Wenn die V.O. ausdrücklich akzeptiert hat, dass der Auftrag von mehreren Auftraggebern vergeben wird, so wird die Gesamthaftung von V.O. gegenüber dem Federführenden und den anderen Auftraggebern (i) den oben genannten Betrag nicht übersteigen und (ii) den Bestimmungen von Artikel 3.1 und der übrigen Abschnitten dieses Artikels 3 unterliegen. Die Auftraggeber werden selbst für die interne Abwicklung ihrer etwaigen Ansprüche im Hinblick auf die maximale Haftung der V.O. sorgen.

3.3 Die V.O. schließt jegliche Haftung für etwaige Unrichtigkeit und/oder Unvollständigkeit der von der V.O. eingesehenen Literaturquellen und der von ihr eingesehenen Register aus und haftet auch nicht für Unrichtigkeiten und/oder Unvollständigkeiten in den von dem Auftraggeber oder anderen Beteiligten vorgelegten Informationen. Ebenso wenig ist die V.O. haftbar für Schaden infolge von Kommunikation, die auf Wunsch bzw. mit Zustimmung des Auftraggebers stattfindet.

3.4 Die V.O. haftet nicht für Mängel von Dritten, die sie im Rahmen der Ausführung eines Auftrags eingeschaltet hat. Die V.O. ist befugt, von diesen Dritten gehandhabten allgemeinen Geschäftsbedingungen (einschließlich etwaiger Haftungsbeschränkungen) auch im Namen des Auftraggebers zu akzeptieren. Der Auftraggeber wird die V.O. für und gegen Ansprüche Dritter im Zusammenhang mit Forderungen des Auftraggebers gegen diese Dritten entlasten und entschädigen.

3.5 Der Auftraggeber verzichtet auf das Recht, eine Person oder Rechtsperson, die aufgrund eines Rechtsverhältnisses mit der V.O. den Auftrag ausführt oder an der Ausführung dieses Auftrags beteiligt ist (z. B. Rechtsanwälte, Patentanwälte, Marken- und Gebrauchsmusteranwälte), persönlich wegen eines Versäumnisses, einer unerlaubten Handlung oder einer anderen Handlung im Zusammenhang mit dem Auftrag bzw. der Ausführung des Auftrags anzusprechen.

3.6 Eine Schadensersatzforderung gegen die V.O. und/oder jede (Rechts-)Person, die aufgrund eines Rechtsverhältnisses mit der V.O. den Auftrag ausführt, oder an der Ausführung dieses Auftrags beteiligt ist (z. B. Rechtsanwälte, Patentanwälte, Marken- und Gebrauchsmusterbevollmächtigte), und gegen die –entgegen Artikel 3.5  – doch eine solche Forderung geltend gemacht werden kann, erlischt nach Ablauf eines Jahres, nachdem der Auftraggeber und V.O. bzw. die betreffende (Rechts-)Person als potenziell haftende Partei, Kenntnis von dem betreffenden Schaden erlangt hat oder davon vernünftigerweise hätte wissen können, es sei denn, diese erlischt oder verjährt nach geltendem Recht früher.

3.7 Die V.O. und Stichting Beheer Derdengelden Oostenbroek Advocatuur können im Rahmen der Ausführung von Aufträgen Gelder des Auftraggebers, von anderen beteiligten Parteien und/oder von Dritten in Verwahrung halten. Die V.O. und Stichting Beheer Derdengelden Oostenbroek Advocatuur werden diese Gelder bei einer von ihnen gewählten, bei der Nederlandsche Bank akkreditierten Bank einzahlen. Die V.O. und Stichting Beheer Derdengelden Oostenbroek Advocatuur haften nicht, wenn diese Bank ihren Verpflichtungen nicht nachkommt.

3.8 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen nicht die Haftung beschränken oder ausschließen, die sich aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Führungskräfte der V.O. ergibt.

4. Deklarationen

4.1 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird dem Auftraggeber für alle Arbeiten (nachträglich) ein Honorar in Rechnung gestellt, das sich auf die zum Zeitpunkt der Ausführung der Arbeiten geltenden und einseitig von der V.O. festgesetzten Stundensätze der V.O. stützt, multipliziert mit der Zahl der für einen Auftrag aufgewendeten Stunden. Auch die Fahrzeit kann nach Stundensatz berechnet werden. Die Stundensatze können im Dringlichkeitsfall oder im Falle der Notwendigkeit zur Ergreifung von Maßnahmen außerhalb der regulären Bürozeiten oder aufgrund von anderen außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Umstanden, die sich dem Einfluss der V.O. entziehen, um einen Zuschlag oder Faktor erhöht werden. Die V.O. wendet darüber hinaus auch feste Honorare an. Dem Auftraggeber werden alle mit der Ausführung eines Auftrags verbundenen Kosten, einschließlich der Kosten Dritter (z. B. Gebühren, Kanzleigebühren, Erklärungen von eingeschalteten ausländischen Vertretern, Übersetzungskosten usw.), in Rechnung gestellt. Die Kosten im Zusammenhang mit der Arbeit Dritter (z. B. ausländische Vertreter) werden mit einem Aufschlag abgegolten.

4.2 Die V.O. kann jederzeit die Zahlung eines Vorschusses vom Auftraggeber verlangen. Die V.O. ist berechtigt, die Ausführung des Auftrags nicht zu starten oder fortzusetzen, wenn eine solche Vorauszahlung noch nicht erfolgt ist. Auch wenn die Erfüllung einer (anderen) Rechnung der V.O. nicht erfolgt ist, ist die V.O. berechtigt, die Ausführung des Auftrags einzustellen/auszusetzen. Schäden, die sich aus der Nichterfüllung oder der Einstellung/Aussetzung der Ausführung des Auftrags ergeben, gehen in voller Höhe zulasten des Auftraggebers.

4.3 In der Regel werden die Stundensätze der V.O. jährlich ab dem 1. Januar automatisch und ohne vorherige Mitteilung erhöht, wenn die V.O. der Auffassung ist, dass eine allgemeine Tariferhöhung auf der Grundlage der Marktbedingungen gerechtfertigt ist. Wenn ein Mitarbeiter der V.O. aufgrund seines Fachwissens, seiner Qualifikationen oder seiner höheren Erfahrung einen höheren Stundensatz erhält oder eine neue Position erwirbt, wird sein bisheriger Stundensatz sofort (und somit zwischenzeitlich) angepasst.

4.4 Insofern zuvor nicht ausdrücklich etwas anderes in Schriftform vereinbart wurde, ist der Auftraggeber (nach Artikel 6:83 Buchstabe a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BW) nach Ablauf von 30 Tagen nach dem Datum einer nicht bezahlten Rechnung in Verzug. Für ausländische Auftraggeber (die ihren Sitz außerhalb der Niederlande, Belgiens oder Deutschlands haben) gilt eine Frist von 60 Tagen ab dem Rechnungsdatum. Im Falle einer Nichtzahlung schuldet der Auftraggeber der V.O. einen Zinssatz in Höhe des gesetzlichen (Handels-)Zinssatzes zuzüglich 2 %. Alle (außergerichtlichen) Kosten für die Begleichung einer oder mehrerer der genannten Zahlungsverpflichtungen gehen vollständig zulasten des Auftraggebers, der mindestens 15 % des Betrags des deklarierten Betrags, mit einem Mindestbetrag von 100,00 € (einhundert Euro) ohne MwSt. ausmacht.

4.5 Der Auftraggeber kann beantragen, die Rechnungen an eine andere (Rechts-)Person als den Auftraggeber zu richten. Stimmt der V.O. damit ein, dann haftet der Auftraggeber jedoch gesamtschuldnerisch für die Zahlung aller Rechnungen, Zinsen und Kosten gegenüber der V.O. Darüber hinaus gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für diese (Rechts-)Person, und der Auftraggeber akzeptiert die Anwendbarkeit dieser Geschäftsbedingungen im Namen dieser (Rechts-)Person.
Bei mehreren Auftraggebern haftet jeder Auftraggeber gesamtschuldnerisch für das geschuldete Honorar und die Zahlung der Deklarationen (und gegebenenfalls der Kosten im Falle einer nicht erfolgten oder verspäteten Zahlung).

4.6 Die Zahlungen werden in erster Linie von allen vom Auftraggeber zu entrichtenden Inkassokosten, danach von den fällig gewordenen Zinsen und schließlich von der Hauptforderung (wobei die offenen Rechnungen in der Reihenfolge zu begleichen sind, in der sie fällig geworden sind) und den damit verbundenen Zinsen abgezogen, auch wenn der Auftraggeber mitteilt, eine andere Rechnung zu begleichen, oder wenn diese in einer anderen Reihenfolge erfolgt. Eine Verrechnung durch den Auftraggeber ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung seitens der V.O. gestattet. Der Auftraggeber kann sich auch nicht auf Aussetzung, Rabatt und sonstige Einbehaltungen berufen. Im Falle einer Teilreklamation hat der Auftraggeber den verbleibenden Teil innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen. Ist der Auftraggeber der Auffassung, dass eine Rechnung falsch ist, muss er diese innerhalb einer Woche nach Erhalt der Rechnung durch Kontaktaufnahme mit der Abteilung Business Support der V.O. reklamieren (E-Mail: BusinessSupport@vo.eu). Die V.O. ist berechtigt, alle Verbindlichkeiten gegenüber einem Auftraggeber oder einem Dritten (einschließlich ausländischer Vertretern) mit einem Betrag abzurechnen, den die V.O. für diesen Auftraggeber oder diesen Dritten und/oder mit einer von der V.O. an diesen Auftraggeber oder diesen Dritten ausgestellten Rechnung zu erhalten hat.

5. Höhere Gewalt

5.1 Unbeschadet der sonstigen Rechte der V.O. ist sie berechtigt, im Fall höherer Gewalt die Ausführung eines Auftrags auszusetzen oder den Vertrag ohne Mitwirkung des Gerichts ohne Schadensersatzpflicht zu kündigen, ohne dass sie zu irgendeinem Schadensersatz verpflichtet ist.

6. Kündigung/Zurückbehaltungsrecht

6.1 Die V.O. ist berechtigt, den Vertrag mit dem Auftraggeber ohne rechtliche Haftung für einen daraus resultierenden Schaden schriftlich zu kündigen, wenn der Auftraggeber oder gegebenenfalls eine andere von ihm gemäß Artikel 4.5 als Schuldner angewiesene (Rechts-)Person, ihren Verpflichtungen auch nach schriftlicher Mahnung nicht nachkommt.

6.2 Die V.O. ist berechtigt, ohne dass ein Mahnschreiben oder eine Inverzugsetzung erforderlich ist, den Vertrag mit dem Auftraggeber in folgenden Fällen außergerichtlich schriftlich zu kündigen:

  • dem Auftraggeber und/oder gegebenenfalls einer von ihm gemäß Artikel 4.5 als Schuldner angewiesenen anderen (Rechts-)Person, wird (vorläufig) ein Zahlungsvergleich gewährt;
  • es wurde der Konkurs des Auftraggebers und/oder gegebenenfalls einer von ihm gemäß Artikel 4.5 als Schuldner angewiesenen anderen (Rechts-)Person beantragt oder ausgesprochen;
  • das Unternehmen des Auftraggebers und/oder gegebenenfalls einer von ihm gemäß Artikel 4.5 als Schuldner angewiesenen anderen (Rechts-)Person wird liquidiert;
  • der Auftraggeber und/oder gegebenenfalls eine von ihm gemäß Artikel 4.5 als Schuldner angewiesene andere (Rechts-)Person stellt das derzeitige Unternehmen ein;
  • ein wesentlicher Teil des Vermögens des Auftraggebers und/oder gegebenenfalls einer von ihm gemäß Artikel 4.5 als Schuldner angewiesenen (Rechts-)Person wurde gepfändet; oder
  • der Auftraggeber und/oder gegebenenfalls eine von ihm gemäß Artikel 4.5 als Schuldner angewiesene (Rechts-)Person sollte auf andere Weise nicht in der Lage sein, seinen/ihren Verpflichtungen gegenüber der V.O. nachzukommen.

6.3 Die V.O. ist berechtigt, die Unterlagen des Auftraggebers und sämtliche Korrespondenz bezüglich der Unterlagen des Auftraggebers in Verwahrung zu halten, bis der Auftraggeber oder die eventuell von diesem angewiesene sonstige (Rechts-)Person mit finanzieller Verantwortung seinen/ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der V.O. nachgekommen ist.

7. Datenschutz

7.1 Die V.O. respektiert den Schutz der personenbezogenen Daten des Auftraggebers und der übrigen beteiligten Parteien und trägt Sorge dafür, dass diese vertraulich behandelt werden. Die V.O. hat technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen, um solche Daten ordnungsgemäß zu schützen, und fordert ihre Vertreter und Lieferanten dazu auf, das Gleiche zu tun.

7.2 Informationen (unter Einschluss von personenbezogenen Daten), die die V.O. vom Auftraggeber und von den übrigen beteiligten Parteien erhält, müssen in entsprechenden Fällen mit Patentämtern, Markenregistrierungsstellen, Gerichten und anderen in die Ausführung des Auftrags einbezogenen Parteien geteilt werden, um die von diesen Stellen gestellten Anforderungen erfüllen zu können und/oder um den Auftrag ausführen zu können. Die V.O. sammelt, verwahrt, nutzt und teilt die vom Auftraggeber und von den übrigen beteiligten Parteien erhaltenen Informationen jedoch ausschließlich im Rahmen der Ausführung des/der ihr erteilten Auftrags/Aufträge, unter Einschluss des Inkassos von Deklarationen sowie der Erfüllung der eigenen juristischen Pflichten. Sofern keine Aufbewahrungsfrist besteht oder es wünschenswert ist, dass diese Informationen für nachfolgende Aufträge aufbewahrt werden, werden diese Informationen nach Abschluss des Auftrags von der V.O. vernichtet oder an den Auftraggeber zurückgegeben. (V.O. wird diesbezüglich in eigenem Ermessen eine Entscheidung treffen.) Die Kontaktinformationen werden – nach Einholung einer entsprechenden Genehmigung – auch dazu verwendet, Newsletter und Angebote der V.O. zu versenden. Durch die Erteilung solcher Informationen an die V.O. stimmt der Auftraggeber den Bestimmungen dieses Artikels zu und stimmt der Auftraggeber zu, dass dies auch für die anderen Beteiligten gilt.

7.3 Anträge auf Einsichtnahme, Korrektur, Einschränkung, Übertragung oder Löschung von personenbezogenen Daten sind zu adressieren an clientrecords@vo.eu. Der Antragsteller erhalt daraufhin eine Nachricht von der V.O. Es kann Umstände geben, unter denen die V.O. einen Antrag nicht (vollständig) erledigen kann, z. B. weil sie zur Geheimhaltung verpflichtet ist oder an Berufsregeln oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen gebunden ist.

7.4. Websites und andere Veröffentlichungen der V.O. können Schaltflächen und Links enthalten, die zu Werbezwecken dienen oder die ein Teilen in den (Social Media-)Netzwerken Dritter (z. B. Twitter, LinkedIn oder Facebook) ermöglichen. Die V.O. führt keine Aufsicht über die Verarbeitung von Daten durch diese Dritten und übernimmt dafür keine Verantwortung. Die Nutzung dieser Medien erfolgt auf eigenes Risiko des betreffenden Nutzers. Darüber hinaus wird auf die Datenschutzerklärung auf der Website www.vo.eu verwiesen.

8. Anwendbares Recht und Streitbeilegung

8.1 Für alle Rechtsbeziehungen mit der V.O., die im Zusammenhang mit Aufträgen entstehen, die an die V.O. vergeben werden, gilt ausschließlich niederländisches Recht.

8.2 Wenn der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Einleitung eines Gerichtsverfahrens zwischen der V.O. und dem Auftraggeber in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder Island ansässig ist, werden alle Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und der V.O. ausschließlich vom zuständigen Gericht im Bezirk Den Haag beigelegt.

Ist der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Einleitung eines Gerichtsverfahrens nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder Island ansässig, so werden alle Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und der V.O. ausschließlich gemäß der Geschäftsordnung des niederländischen Schiedsinstituts (Nederlands Arbitrage Instituut (NAI)) beigelegt. Im letzteren Fall wird der Ort des Schiedsgerichts Den Haag sein, das Schiedsgericht aus drei Schiedsrichtern bestehen, die Sprache des Schiedsgerichts Niederländisch sein und die Schiedsrichter werden niederländisches Recht anwenden.

8.3 Für die von den Rechtsanwälten der V.O. ausgeübten Rechtsanwalttätigkeiten gilt die Beschwerderegelung von Oostenbroek Advocatuur.

9. Versionen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

9.1 Im Falle eines Unterschiedes zwischen der englischen, deutschen, französischen oder niederländische Version ist der niederländische Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschlaggebend.

9.2 Weichen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen von dem übernommenen Auftrag bzw. der übernommenen Auftragsbestätigung ab, so gilt das, was im übernommenen Auftrag bzw. in der übernommenen Auftragsbestätigung angegeben ist.

9.3 Die V.O. ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu andern. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als angenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen, nachdem ihm die geänderten Geschäftsbedingungen übermittelt oder mitgeteilt wurden, Einwände gegen die geänderten Geschäftsbedingungen erhoben hat.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind (in niederländischer Sprache) bei der Handelskammer hinterlegt und können (auch in allen Übersetzungen) auf der Website der V.O. (www.vo.eu) eingesehen und heruntergeladen werden.