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Ihr europäisches Patent: Opt-out oder kein Opt-out?

Wenn das Einheitspatent und das Einheitliche Patentgericht (EPG) am 1. Juni dieses Jahres in Kraft treten, können alle europäischen Patente in ein Vollstreckungsverfahren vor diesem neuen Europäischen Patentgericht einbezogen werden. Dieses Gericht entscheidet dann gleichzeitig über Vollstreckungsmaßnahmen und Nichtigkeitsverfahren in allen 17 EU-Ländern.

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