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Patent auf Griffaussparung im Zwieback ist unüberwindbar

Er ist inzwischen einer der berühmtesten Erfinder der Niederlande: Theo Tempels (77), leidenschaftlicher Zwiebackesser. Er erfand 1999 die Aussparung im niederländischen Zwieback. Er beantragte das Patent, auf Basis dessen er im Sommer von 2016 ein Gerichtsverfahren gegen einen großen Zwiebackhersteller gewann.

Wer ist Theo Tempels?
Tempels ist Rentner und ein eigensinniger Erfinder aus Apeldoorn. Fotografieren darf man ihn nicht, denn das würde seiner Anonymität schaden. Tempels studierte einst Luft- und Raumfahrttechnik und arbeitete zum Großteil seiner Laufbahn bei Philips. Mit 57 Jahren ging er in Rente. 1999 war das wichtigste Jahr seiner Erfinderkarriere. Zwieback aß er sehr gerne, doch die Tüftelei, um ein Stück aus der Packung zu bekommen, ärgerte ihn. Mit einer runden Feile formte er eine Mulde in ein paar Zwiebäcke und anschließend steckte er sie in die Packung zurück. Er testete das Ergebnis bei seiner Frau. Er erkannte sofort die Kraft seiner Erfindung und meldete erfolgreich ein Patent an.

Mit Patent auf den Markt
Tempels wollte seine Erfindung verkaufen und besuchte unter anderem Continental Bakeries. Es fanden Gespräche statt, doch viel weiter kam es nicht: die Bäcker hatten kein Interesse. 2002 kam Marktführer Bolletje mit ‚einer neuen Erfindung‘ auf den Markt: Zwieback mit Aussparung. Tempels schnellte empor und machte die Firma auf den Verstoß gegen sein Patent aufmerksam.

Bolletje versus Tempels
Im Kampf entschied sich Tempels für die Waffen der Publizität. Er wandte sich an sämtliche möglichen Medien, von vielgelesenen niederländischen Zeitungen bis hin zu populären Fernsehsendungen. Bolletje erwirkte eine einstweilige Verfügung und forderte, dass der Erfinder es bei seinen negativen Äußerungen belasse. Letztlich wurde zwischen Bolletje und Tempels eine Lizenzvereinbarung abgeschlossen und seitdem bekommt der Erfinder pro Zwiebackrolle eine feste Vergütung.

Van der Meulen
2011 ließ die Firma Van der Meulen die Validität des Patents beim niederländischen Patentamt (OCNL) überprüfen. Das OCNL kam zum Urteil, dass die im Patent beanspruchte Erfindung naheliegend war. Zu einem Prozess zwischen Van der Meulen und Tempels kam es jedoch nicht.

2015 legte Continental Bakeries eine Rechtsbeschwerde gegen das Patent ein
Das Millionenunternehmen behauptete, wie seine Vorgänger, dass das Patent keine erfinderischen Elemente enthalte. In einem von Continental Bakeries angestrengten Prozess bekam der von V.O. vertretene Erfinder Recht. Trotz Empfehlung des OCNL urteilte der Den Haager Richter, dass die Griffaussparung durchaus erfinderisch war. Es war inzwischen Sommer 2016.

Millionär Tempels?
Vertraglich wurde festgelegt, dass er sich über seine Verdienste nicht äußern darf. Tempels wohnt in einem bescheidenen Reihenhaus und hat nach eigener Aussage kein Bedürfnis nach einem zweiten Haus. Trotz dessen betont Tempels immer wieder den Wert eines guten Patents.

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Lutz Keydel

Lutz Keydel

  • Europäischer und Deutscher Patent- und Markenanwalt, European Patent Litigator
  • Associate
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