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EU-Bericht: Zollbeschlagnahmen im Jahr 2013

Kleidung (12 %), Arzneimittel (10 %) und Zigaretten (9 %), die vor allen aus China kommen, führen die Liste der im vorigen Jahr beschlagnahmten Artikel an.

Die Beschlagnahmen basierend auf gewerblichen Schutzrechten richteten sich vor allem gegen Verletzungen des Markenrechts. So steht es in dem Bericht der Europäischen Union über die Zollbeschlagnahmen im Jahr 2013.
 
Gewerbliche Schutzrechte und deren Verteidigung sind eine wichtige Voraussetzung für Innovation und Kreativität in Europa. Im Rahmen der Zollverordnung 608/2013 haben die Zollbehörden an den EU-Grenzen die Befugnis, Waren, die im Verdacht stehen, gewerbliche Schutzrechte zu verletzen, zu beschlagnahmen. Darunter werden nicht nur Marken-, Geschmacksmuster- und Patentrechte sowie zusätzliche Schutzzertifikate oder Sortenschutz verstanden. Die Zollbehörden dürfen auch auf Grundlage des Urheberrechts, geografischer Herkunftsangaben, der Topografie eines Halbleiterprodukts oder des Handelsnamensrechts aktiv werden.
 
Vorgehen gegen Nachahmungen
Der Zoll kann auf schriftlichen Antrag eines Inhabers eines gewerblichen Schutzrechts tätig werden. Ein solcher Antrag sollte möglichst viele konkrete Informationen enthalten, anhand derer der Zoll die Nachahmung identifizieren kann. Die Produkte können sowohl als große Sendung im Container als auch als Kleinsendung per Post oder per Bote verschickt worden sein. Sobald der Zoll Nachahmungen feststellt, wird der Inhaber des Schutzrechts unverzüglich darüber in Kenntnis gesetzt. In manchen Fällen können die Produkte sofort vernichtet werden, in anderen Fällen entscheidet der Inhaber des Schutzrechts, ob er ein Verfahren wegen Verletzung seines Schutzrechts anstrengen möchte.