
Ein Patent, das im Laufe des Verfahrens (selbst nach den Vorträgen) eingeschränkt wurde, gilt als von Anfang an als so eingeschränkt, sofern diese Einschränkung hinreichend registriert wurde.
Sobald ein europäisches Patent gewährt und validiert ist, verliert ein vorhandenes nationales Patent seine Wirkung ausschließlich für die in dem europäischen Patent beanspruchte Erfindung.
Der Nachweis einer öffentlichen Vorbenutzung ist nach den Regeln der Beweisführung zu beurteilen, die vor niederländischen Gerichten gelten, das heißt nach der Abwägung von Wahrscheinlichkeiten unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit von Beweismitteln für die Parteien. Wenn die öffentliche Vorbenutzung durch diese Partei erfolgt ist, hat sie dies vollumfänglich zu beweisen.
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