Spring direct naar de hoofdnavigatie of de inhoud

Neu im Kluwer Patent Blog: Rogers Germany GmbH gegen KCC Corp., EPO

Das Verfahren zur Beweissicherung und das folgende Verletzungsklageverfahren sind zwei separate Verfahren und nur letzteres Verfahren ist für die Initiierung einer Intervention bei Widerspruchsverfahren konform Art. 105 EPC relevant.

Die Zulässigkeit einer Intervention muss zum Zeitpunkt der Intervention festgelegt sein und kann nicht durch spätere Ereignisse geändert werden.

Lesen Sie den vollständigen Artikel von Bart van Wezenbeek in Kluwer IP Law.

Sehen Sie auch diese Anwälte

Philipp Reichl

Philipp Reichl

  • Europäischer und Deutscher Patent- und Markenanwalt, European Patent Litigator
  • Associate
Marlon Blood

Marlon Blood

  • Europäischer Patentanwalt
  • Senior Associate
Weitere Anwälte