‘Meine Aufgabe ist es, den Aufbau des IP-Portfolio eines Unternehmens zu optimieren, so dass es den sicheren Stand bekommt, den es benötigt, um sich in der Branche seine Zukunft zu sichern.’
Bevor Philipp Reichl seine Karriere 2008 im gewerblichen Rechtschutz in einer Münchner IP Boutique anfing, hatte er als Wissenschaftler im Bereich Umweltphysik und Physik der Atmosphäre an der Universität Bremen gearbeitet.
Philipp Reichl studierte an der Universität Bayreuth Physik mit Schwerpunkten in Biophysik, Optik und Spektroskopie.
Durch seine langjährige Tätigkeit als führender deutscher Patentanwalt einer großen internationalen Patentanwaltskanzlei in den Bereichen Maschinenbau, Elektrotechnik und Elektronik konnte Philipp Reichl Erfahrungen in einem breiten Bereich technischer Gebiete sammeln, beispielsweise in den Bereichen Automobilindustrie, Industrieroboter und Werkzeugmaschinen, Medizin- und Sicherheitstechnik sowie Halbleitertechnik. Er arbeitet sowohl vor Ort mit Erfindern zusammen an der Ausarbeitung von Patentanmeldungen als auch in der Verfolgung von deutschen und europäischen Patentanmeldungen von internationalen Mandanten, insbesondere aus Asien und Nordamerika.
Als „European Litigator“ ist Philipp berechtigt, als vertreter vor dem Einheitlichen Patentgericht (Epg, engl. UPC) aufzutreten.
Berufserfahrung
Patentanwalt, V.O. (2019 – heute)
Patentanwalt, Haseltine Lake LLP (2013 – 2019)
Patentingenieur, Prinz & Partner (2008 – 2012)
Wissenschaftler, Universität Bremen (2006 – 2008)
Ausbildung
Recht für Patentanwälte, FernUniversität Hagen (2010 – 2012)
Dipl. Phys. Univ. Physik, Universität Bayreuth (2000 – 2005)
Mit der Einführung des Europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung (Einheitspatent oder EP) stehen Patentinhabern neue strategische Möglichkeiten zur Verfügung. Eines davon ist die Lizenzbereitschaftserklärung (License of Right, LoR), auch als Lizenz von Rechts wegen bezeichnet. Was beinhaltet eine solche Erklärung und welche Vor- und Nachteile kann sie für den Schutz Ihres geistigen Eigentums haben?Lesen Sie weiter
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