
Sie haben eine Erfindung gemacht und möchten diese zum Patent anmelden. In vielen Fällen benötigen Sie dann eine gute technische Zeichnung, um Ihre Erfindung zu verdeutlichen. Die Zeichner von V.O. können Ihnen dabei helfen, eine Zeichnung zu erstellen, die alle formalen Anforderungen erfüllt, die unter anderem von den Patentämtern gestellt werden.
Formale Anforderungen
Zeichnungen sind in den 39 Ländern, die dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) angehören, grundsätzlich nicht vorgeschrieben. Dennoch kann es notwendig sein, den Gegenstand, für den ein Patent beantragt wird, zu verdeutlichen.
Das Europäische Patentamt (EPA) verlangt, dass Zeichnungen mehrere Anforderungen erfüllen, z. B. hinsichtlich der Verwendung von Farben und Schattierungen. “Eine Zeichnung muss die Erfindung so vollständig wie möglich darstellen und mit Zeichen versehen sein, auf die in der Beschreibung und den Ansprüchen der Patentanmeldung Bezug genommen wird. Letzteres gilt natürlich insbesondere für Patentanmeldungen auf dem Gebiet der Hightech, der Elektronik und des Maschinenbaus. Darüber hinaus sind erläuternde Texte nicht zulässig, mit Ausnahme einiger weniger Erklärungen wie “Wasser”, “Dampf”, “öffnen”, “schließen” usw. Außerdem sollte die Darstellung der Zeichnungen keine Inkonsequenzen oder unnötige Komplikationen enthalten”, sagt Yur Griffioen, technischer Zeichner bei V.O.
Hochwertige Zeichnungen
Eine gute Zeichnung, die alle Anforderungen erfüllt, verhindert formale Mängel bei der Patentanmeldung. Die Patentanwälte und technischen Zeichner von V.O. sind mit allen Anforderungen der Patentämter vertraut. Ein Zeichner kann Skizzen in hochwertige (digitale) Strichzeichnungen umwandeln. Griffioen: “Bei Bedarf können wir auch Ihre bestehenden CAD-Zeichnungen ändern. Das geht schnell und ist kostengünstig. Mit der Software, die V.O. verwendet, können wir Ihre CAD-Zeichnungen auch in Patentzeichnungen umwandeln. Diese können dann für die Patentanmeldung verwendet werden.”
Anmeldungen
Wenn Sie eine Zeichnung anfertigen lassen wollen oder müssen, sollten Sie sich mit Ihrem Patentanwalt beraten. Dieser wird die Anforderungen und Wünsche mit Ihnen besprechen und die Arbeit mit dem Zeichner koordinieren.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an einen unserer Patentanwälte.