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Wichtige Änderungen im Prozessrecht

Changes procedural law

Ab dem 1. Januar 2017 ändert sich in den Niederlanden die Prozessführung. Die neuen Regelungen werden in den Gerichten schrittweise eingeführt. Vereinfachung und Digitalisierung sind hierbei Ausgangspunkte. Eine kurze Erläuterung zu den wichtigsten Änderungen.

Im Zivilprozessrecht fällt der Unterschied zwischen Vorladungs- und Klageverfahren. In der ersten Instanz ist ein Basisverfahren vorgesehen, in der alle Zivilprozesse mit einer digitalen Einreichung von Anträgen oder Forderungen beginnen. Betrifft es einen Antrag, stellt ihn das Gericht den Beteiligten zu. Im Falle einer Forderung erhält der Antragsteller einen Aufruf des Gerichts, den er der anderen Partei innerhalb von zwei Wochen zukommen lassen muss. Ein Gerichtsvollzieher ist nicht länger erforderlich, denn alle Unterlagen sind postalisch oder per Mail zu verschicken. Für die neue Rechtsprechung wird ein digitales Portal („Meine Rechtsprechung“) eingerichtet über das alle Verfahren abgewickelt werden.

Digitale Runde
Das Basisverfahren einer Gerichtsverhandlung setzt sich aus einem schriftlichen Vorverfahren für beide Parteien, einer mündlichen Verhandlung und dem digital verfügbaren Urteil zusammen. Die Parteien müssen ihre Argumentation und Unterlagen nach Möglichkeit direkt in der digitalen Runde einbringen. Deshalb ist es wichtig bereits in einem frühen Stadium eines Konflikts einen Anwalt zu Rate zu ziehen, so dass genügend Zeit für die Vorbereitung der Prozessunterlagen und das Zusammenstellen des Beweises bleibt.

Mündliche Verhandlung
Die mündliche Verhandlung bildet den Kern und oft das Schlussstück des neuen Basisverfahrens. Nach der mündlichen Verhandlung fällt der Richter ein Urteil. Vor der mündlichen Verhandlung informiert der Richter die Parteien über die Gestaltung der mündlichen Verhandlung, wobei es verschiedene Möglichkeiten gibt: Von den Parteien kann eine mündliche Erläuterung verlangt werden, Zeugen und Experten können mithilfe von Audio- und Videoaufnahmen gehört werden und es ist möglich, eine Schlichtung zwischen beiden Parteien anzustreben.

Spielraum
Der Richter bekommt mehr Spielraum, indem er nicht nur den Prozess selbst beurteilt, sondern auch einen eventuell zugrundeliegenden Konflikt mit einbeziehen kann. Die Parteien bekommen während einer Verhandlung selbst die Gelegenheit ihre Standpunkte zu erläutern und auf Behauptungen der Gegenpartei zu reagieren. Das bislang übliche Plädoyer wird hinfällig. Obwohl dem Basisverfahren in den meisten Fällen gefolgt werden wird, bleibt Raum für den Richter, um von dem Basisverfahren abzuweichen, indem er Schritte überspringt oder hinzufügt.

Schnellere Prozesse
Zudem werden die Prozessfristen verschärft. Ziel ist die Dauer eines Prozesses zu verkürzen. Anträge auf Fristverlängerung werden nicht einfach bewilligt werden. Im Grundsatz findet die mündliche Verhandlung innerhalb von fünfzehn Wochen nach dem Beginn des Verfahrens statt. Prozessunterlagen müssen spätestens zehn Tage vor der Verhandlung eingereicht werden. Nach der mündlichen Verhandlung ergeht i.d.R. innerhalb von sechs Wochen (im Amtsgericht vier Wochen) ein Urteil. Alternativ können Richter unmittelbar nach der mündlichen Verhandlung ihr Urteil fällen.

Haben Sie Fragen zu den Änderungen, oder möchten Sie mehr Informationen erhalten? Setzen Sie sich mit Annelies de Bosch Kemper-de Hilster (a.deboschkemper@vo.eu) in Verbindung.

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Claudia Meindel

Claudia Meindel

  • Rechtsanwältin
  • Senior Associate
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