Ab dem 1. November 2023 hat das Europäische Patentamt (EPA) die sogenannte Zehn-Tage-Regel abgeschafft. Nach dieser Regel galt ein vom EPA verschicktes Schreiben zehn Tage nach seinem Absendedatum als zugestellt, wodurch sich die Frist für die Beantwortung um zehn Tage verlängern konnte.
Seit dem 1. November gilt jedoch das auf dem Schreiben angegebene Datum als Zustellungsdatum, so dass es keine 10-tägige Zustellungsfrist mehr gibt, die zusätzliche 10 Tage für die Beantwortung von Mitteilungen des EPA bot. Diese 10-tägige Frist wurde manchmal noch in Anspruch genommen, um eine Antwort rechtzeitig zu übermitteln, aber mit der Abschaffung dieser Regel ist dies nicht mehr möglich!