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Neu im Kluwer Patent Blog: Koninklijke Philips N.V. gegen Wiko SAS, Nederland

Der Halter des standard-essentiellen Patents (SEP) muss zuerst den mutmaßlichen Patentverletzer des SEPS informieren. Danach muss der mutmaßliche Patentverletzer den Patenthalter von seiner Bereitschaft, eine Lizenz zu übernehmen, in Kenntnis setzen. Anschließend muss die besagte Lizenz zu den FRAND-Geschäftsbedingungen angeboten werden.

Diese Schritte sind die Richtlinien für redliche Verhandlungen zwischen den Parteien. Der Term „diskriminierungsfrei“ bedeutet nicht, dass Lizenzbedingungen standardmäßig sein müssen; es kann sein, dass besondere Umstände unterschiedliche Lizenzbedingungen erfordern.

Lesen Sie den vollständigen Artikel von Bart van Wezenbeek in Kluwer IP Law.

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