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Verschiedene Rechte an geistigem Eigentum

Jedes Land kennt verschiedene Rechte an geistigem Eigentum. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der IP-Rechte in Deutschland, Belgien und den Niederlanden. V.O. ist auf geistiges Eigentum spezialisiert. Wir melden Ihre Idee als Patent an oder sorgen für die Registrierung Ihrer Marke oder Ihres Designs. Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch gerne, wo auf der Welt Sie sich auch befinden mögen, bei der Lösung anderer Fragen hinsichtlich des geistigen Eigentums.

Patentrecht

Das Patentrecht schützt eine Erfindung in Bezug auf seine technischen Aspekte. Es ist ein Verbotsrecht. Andere dürfen Ihre Erfindung nicht (ohne Ihre Zustimmung) herstellen, nutzen, verkaufen, vermieten oder liefern. Um das Patentrecht zu erhalten, muss die Erfindung neu, innovativ, und gewerblich anwendbar sein.

Markenrecht

Die Marke ist das Bindeglied zwischen der Innovation und dem Markt. Sie sorgt dafür, dass sich das Produkt von denen anderer Marktparteien unterscheidet. Untenstehende Abbildungen zeigen verschiedene Markenarten. Aber auch Töne oder Klänge oder sogar Gerüche können eine Marke darstellen. Das Markenrecht schützt diese Marken, wenn sie im Markenregister eingetragen sind. Schauen Sie sich doch einmal das Markenregister der Beneluxländer oder das europäische Markenregister an.

Kennzeichenrecht

Der Schutz des Handelsnamens ist in den Niederlanden im „Handelsnamengesetz“ verankert. In den Niederlanden geht das „Handelsnamenrecht“ mit der Gründung eines Unternehmens einher. Eine spezielle Eintragung in das Handelsregister ist nicht erforderlich. In Deutschland beginnt der Rechtsschutz des Handelsnamens mit der Verwendung. Für zusätzlichen Markenschutz kann er in das Markenregister eingetragen werden.

Designrecht

Die Eintragung von Designs (früher: Geschmacksmuster) kann das Erscheinungsbild (wie Muster und dreidimensionale Erscheinungsformen) neuer und einzigartiger Entwürfe oder Produkte schützen. Um ein Design anmelden zu können, muss es Neuheit und Eigenart gegenüber bereits bestehenden Designs aufweisen. Innerhalb der EU kann eine Anmeldung noch bis zu 12 Monaten nach der ersten Offenbarung des neuen Designs erfolgen. Sie können auch das Designregister der Beneluxländer oder das europäische Designregister einsehen.

Copyright / Urheberrecht

In vielen Ländern setzt das Copyright (oder Urheberrecht) automatisch bei der Fertigstellung eines Werkes ein. Dieses Recht hat eine Gültigkeitsdauer von nicht weniger als 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers. Mit dem Copyright haben Autoren (und Wissenschaft- oder Kunstschaffende) das alleinige Recht, zu bestimmen, was mit ihrem Werk geschieht. Die Nutzung des Rechts kann – möglicherweise gegen Bezahlung – Dritten erteilt werden, zum Beispiel Lizenznehmern.

Verwandte Schutzrechte

Verwandte Schutzrechte entstehen, wie das Urheberrecht, automatisch bei dem Erschaffen eines Werkes. Der Schutz gleicht dem des Urheberrechts, was die Bezeichnung „Verwandte Schutzrechte“ erklärt. Die Rechte schützen die Bemühungen und Leistungen von ausübenden Künstlern, Musikproduzenten, Filmproduzenten und Sendeanstalten.

Geschäftsgeheimnis

Unter Geschäftsgeheimnis versteht man alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die als  vertrauliche Geschäftsinformationen innerhalb eines Unternehmens nur einem bestimmten Personenkreis bekannt sind, vom Unternehmen als vertraulich klassifiziert wurden und die nicht nach außen dringen dürfen, wie zum Beispiel Kundenlisten, Bezugsquellen, Kalkulationsunterlagen, Konditionen, Rezepturen, Entwicklungs- und Forschungsprojekte und Unterlagen zur Kreditwürdigkeit.  Mitarbeiter, Lieferanten und Kunden können vertraglich dazu verpflichtet werden, Geschäfts- bzw. Betriebsgeheimnisse zu bewahren.

Entwicklungen und Verfahren, die bisher Geschäftsgeheimnisse sind, können auch Gegenstand von eingetragenen Schutzrechten werden.

Gebrauchsmuster

Das Gebrauchsmuster, auch als "utility model" bekannt, ist die "kleine Schwester" und Alternative zum Patent. Sie schützt gewerblich anwendbare technische Erfindungen und ermöglicht es, die Benutzung Ihres Schutzrechts zu untersagen. Anders als Patentanmeldungen beinhalten Gebrauchsmusteranmeldungen in der Regel keine technische oder inhaltliche Recherche. Die Bearbeitungszeit der Anmeldung ist daher wesentlich kürzer; das Gebrauchsmuster kann bereits innerhalb von 6 bis 8 Wochen Realität werden. Länder wie Dänemark, Deutschland, Italien, Polen, Portugal und Spanien haben diese Form des Schutzes, die Niederlande und Belgien hingegen nicht. Lesen Sie mehr über dieses Format in diesem Artikel.

Züchterrecht

Pflanzenzüchter können über das Sortenschutzrecht ihre Pflanzensorten schützen. Neue Sorten entstehen oft erst nach einem langen und kostbaren Veredelungsprozess.

Datenbankrecht

Datenbanken, die aus einer Sammlung systematisch angeordneter Daten bestehen, können unter das Datenbankrecht fallen. Ersteller von Datenbanken können somit über das Datenbankgesetz geschützt werden. Deutschland hat diese Form des Schutzes nicht. In Deutschland geniessen Datenbanken unter gewissen Umständen Schutz nach dem Copyright / Urheberrecht.

Halbleiterschutzrecht

Das Halbleiterschutzrecht schützt eine Reihe in Verbindung stehender Bilder (die Topografie) von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen (wie z.b. den integrierten Schaltkreis für Mikroprozessoren oder Memory-Chips). Das Halbleiterschutzrecht entsteht (vergleichbar mit dem Urheberrecht) während der Fertigstellung des Halbleitererzeugnisses. In Kraft tritt es jedoch nur dann, wenn das Produkt im Register eingetragen ist.

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Henri van Kalkeren

Henri van Kalkeren

  • Europäischer und Niederländischer Patentanwalt, European Patent Litigator
  • Partner
Mohammad Ahmadi Bidakhvidi

Mohammad Ahmadi Bidakhvidi

  • Europäischer und Niederländischer Patentanwalt, European Patent Litigator
  • Associate
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