Der Europäische Gerichtshof hat in zwei jüngeren Entscheidungen festgelegt, dass Versicherer die Kosten externer Anwälte künftig auch in Verwaltungsverfahren ohne Anwaltszwang erstatten müssen. Laut einer früheren Entscheidung mussten Versicherer ihren Versicherten bereits die freie Anwaltswahl in Verfahren mit Anwaltszwang einräumen.
Rechtsschutzversicherer beschäftigen eigene Rechtsanwälte. Aus Gründen der Kostenbeherrschung und Effizienz lassen sie Verfahren ihrer Versicherten vorzugsweise von diesen eigenen Anwälten bearbeiten. Frei niedergelassene Anwälte haben in diesem Zusammenhang häufig die Frage gestellt, ob bei dem bei einem Rechtsschutzversicherer angestellten Anwalt kein Interessenkonflikt besteht. Einerseits soll dieser nämlich für seinen Arbeitgeber die Kosten senken, andererseits jedoch ein für den Versicherten möglichst günstiges Ergebnis erzielen. Deshalb also jetzt die freie Anwaltswahl für Versicherte.