Spring direct naar de hoofdnavigatie of de inhoud

Grünenthal erzielt Erfolg in einem gegen Teva angestrengten Eilverfahren

In einem von Grünenthal gegen Teva angestrengten Eilverfahren in Bezug auf Grünenthals europäisches Patent EP 1 457 208 über Testosteron-Depot-Zusammensetzungen hat das niederländische Gericht am 3. Oktober zugunsten von Grünenthal entschieden.

Teva muss weiterhin die direkte und indirekte Verletzung unterlassen. Dieses Urteil ist besonders bemerkenswert, da das gleiche Patent in Verfahren im Vereinigten Königreich und in Deutschland für ungültig erklärt wurde. Martin Klok (V.O.) unterstützte Grünenthal als Patentanwalt.

Testosteron-Depot-Präparate werden Personen mit Testosteronmangel verabreicht, um ihren Testosteronspiegel auf ein physiologisches Niveau anzuheben. Das von Grünenthal patentierte Präparat muss nur einmal alle drei Monate durch intramuskuläre Injektion verabreicht werden. Im Gegensatz dazu mussten die bereits auf dem Markt befindlichen Präparate alle zwei oder drei Wochen verabreicht werden.

Lesen Sie das Urteil hier (auf Niederländisch)

Einen Beitrag von

Portretfoto van Martin Klok

Martin Klok

  • Bewertungsspezialist
  • Europäischer und Niederländischer Patentanwalt, European Patent Litigator
  • Partner

Sehen Sie auch diese Anwälte

Jennifer Ebner von Eschenbach

Jennifer Ebner von Eschenbach

  • Europäische Patentanwältin
  • Senior Associate
Bettina Hermann

Bettina Hermann

  • Europäische und Deutsche Patent- und Markenanwältin, European Patent Litigator
  • Partner
Weitere Anwälte