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Indianergeschichte hat für pharmazeutisches Unternehmen kein gutes Ende

In Mohawk tribe vs. Mylan urteilte die Beschwerdekammer in den Vereinigten Staaten, dass Patentinhaber sich nicht vor dem „Inter Partes Review“ schützen können indem sie das Patent einem Indianerstamm übertragen. Die Beschwerdekammer erachtet das „Inter Partes Review“-Verfahren merkwürdigerweise als nicht „inter partes“ bzw. „zwischen Parteien“.

Das vor einigen Jahren eingeführte „Inter Partes Review“-Verfahren der Beschwerdekammer des US Patent Office ist die meistgenutzte Angriffsmöglichkeit auf die Rechtsbeständigkeit eines Patents. Das Verfahren ist relativ schnell und kostengünstig, doch laut eigener Aussage nachteilig für Patentinhaber.

Der pharmazeutische Patentinhaber Allergan hatte in Erwägung gezogen, seine Patente einem Indianerstamm zu übertragen, um so dem „Inter Partes Review“ zu entgehen. Dabei bezog sich Allergan auf das angelsächsische Prinzip der Staatenimmunität, die besagt, dass Staaten ohne ihre Zustimmung, beispielsweise durch Gesetzgebung anderer Staaten, nicht geladen werden dürfen. Aufgrund der Staatenimmunität, die auch auf Indianerstämme zutrifft, wurde angenommen, dass ein „Inter Partes Review“ von Patenten nordamerikanischer Indianerstämme nicht möglich wäre.

Die Beschwerdekammer wies die Klage jedoch ab. Nach Präzedenzfällen gilt die Staatenimmunität nicht für Stämme, die keine offiziellen Staaten bilden. IPRs solcher Stämme sind als IPRs von Privatpersonen zu sehen, die keine Staatenimmunität in Anspruch nehmen können. Die Beschwerdekammer wies darauf hin, dass das US Patent Office bezüglich der Durchführung und Weiterführung des Verfahrens im Falle der Rücknahme des Verfahenrens Diskretion wahrte.

Das Urteil der Beschwerdekammer ist jedoch nicht zwingend das letzte Wort, denn der Indianerstamm kann in die zweite Instanz vor das nordamerikanische Oberste Gericht gehen.

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