Unter Druck der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) hat Belgien den Patentabzug zu einem Innovationsabzug erweitert.
Das bedeutet, dass nicht nur Einkünfte aus Patenten, sondern auch die aus anderen geistigen Eigentumsrechten für den Innovationsabzug in Frage kommen. Dies schließt ergänzende Schutzzertifikate, Sortenschutzrechte, Orphan-Arzneimittel, urheberrechtlich geschützte Software und Data- und/oder Marktexklusivität mit ein. Für Patente bedeutet das, dass auch Patentanmeldungen in Betracht kommen. Unternehmen können demnach viel eher ihren Abzug beziehen als zuvor. Der Innovationsabzug wird nun auf Nettoeinkünfte angewendet. Vorher wurde der Abzug anhand der Bruttoeinkünfte berechnet.