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Oberster Gerichtshof der Vereinigten Staaten hält Patentgesetz teilweise für verfassungswidrig

Der Oberste Gerichtshof in den USA erteilte dem Direktor des amerikanischen Patent- und Markenamtes (USTPO) das Recht, Urteile der Beschwerdekammer zum Widerruf von Patenten in sogenannten „Inter partes review“-Verfahren neu zu überprüfen.

Das Oberste Gericht entschied sich für diesen Weg, um zu vermeiden, dass diese Verfahrensweise aufgrund verfassungsmäßiger Probleme gänzlich außer Kraft gesetzt würde. Erwartungsgemäß dürften die Resultate kaum von der gängigen Praxis abweichen.

Inter partes review

Das Verfahren Inter partes review (IPR) wurde 2011 ins Leben gerufen, um erteilte Patente vom USTPO widerrufen oder ändern zu lassen. Damit bietet das IPR eine einfachere und kostengünstigere Alternative zum gerichtlichen Nichtigkeitsverfahren. Zudem erfreut sich dieses Verfahren Beliebtheit bei potenziellen Patentverletzern, da die Auffassung herrscht, ein Widerruf auf diesem Wege sei leichter zu bewerkstelligen als in einem Gerichtsverfahren. Patentinhaber dagegen haben oft versucht, das Prinzip des IPR anzufechten. Zwar hatten sie bisher wenig Erfolg, aber im Fall Arthrex gegen Smith and Nephew entschied der Richter, dass die Ernennung der Beschwerdekammermitglieder verfassungswidrig sei und daher wurde die Einstellung des IPR als Ganzes beantragt.

Verfassungsrechtliche Fragen

Wie das amerikanische Patentgesetz vorschreibt, werden die ordentlichen Mitglieder der Beschwerdekammer im Einvernehmen mit dem Direktor des USPTO vom Handelsminister (secretary of commerce) ernannt. Auf diese Weise wurden schon hunderte Mitglieder berufen. Die amerikanische Verfassung erlaubt ein solches Nominierungsverfahren für „inferior officers“ der USA, aber höhere Staatsbeamte bedürfen der Empfehlung des Präsidenten und der Zustimmung des Senats.

Es stellte sich also die Frage, ob die Beschwerdekammermitglieder als „inferior officers“ einzustufen seien. Als Kriterium für das Oberste Gericht galt, dass ein „inferior officer“ seine Tätigkeiten unter der Leitung und Aufsicht eines Vorgesetzten auszuüben hat. Laut den Bestimmungen des Patentgesetzes werden die Entscheidungen im IPR, neben den gerichtlichen Einspruchsverfahren, allerdings nur von den Mitgliedern der Beschwerdekammer selbst überprüft. Die Voraussetzung für den „inferior officer“ in Form einer Aufsicht ist also nicht erfüllt, und somit ist das Nominierungsverfahren verfassungswidrig.

Pyrrhussieg

In den USA ist es durchaus üblich, ein verfassungsrechtliches Problem in einem Gesetz zu beheben, indem man ein Element des Gesetzes außer Kraft setzt und somit die Verfassungsmäßigkeit wieder herstellt. Einer der Richter des Obersten Gerichtshofs plädierte für die Außerkraftsetzung des alternativen IPR-Verfahrens als Ganzes. Eine Mehrheit hielt es jedoch für ausreichend, die Beschwerdekammermitglieder zu „inferior officers“ umzuwandeln, indem man dem Direktor des USPTO die Überprüfung ihrer IPR-Entscheidungen nach seinem eigenem Ermessen einräumte.

 

 

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  • Europäische Patentanwältin
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  • Europäischer und Deutscher Patent- und Markenanwalt, European Patent Litigator
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