Spring direct naar de hoofdnavigatie of de inhoud

Der Brexit ist Realität. Was bedeutet das für Ihre IP-Rechte?

Großbritannien hat am 31. Januar 2020 die EU verlassen. Die Briten haben bis Ende dieses Jahres Zeit, um mit der EU zu einer Einigung im Hinblick auf die künftigen Beziehungen zu kommen.

Dieser Zeitraum kann einmalig um weitere zwei Jahre verlängert werden. Zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2022 gibt es entweder einen „Deal“ oder einen „No Deal“. Für Patentangelegenheiten wird dies keine Auswirkungen haben: Großbritannien bleibt weiterhin Mitglied des Europäischen Patentübereinkommens. Der Brexit kann einen Einfluss auf ergänzende Schutzzertifikate (ESZ) und Parallelimporte haben.  Für Europäische Marken und Designs werden die bestehenden Registrierungen wahrscheinlich weiterhin garantiert, sowohl im Falle eines „Deals“ als auch eines „No Deals“. Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass sich die Bearbeitung neuer Anmeldungen im Vereinigten Königreich erheblich verzögern kann, wenn alle bestehenden Registrierungen in vergleichbare nationale Rechte umgewandelt werden. Dies kann ein Grund sein, rechtzeitig neue Anmeldungen einzureichen.

Weitere Informationen über die Auswirkungen des Brexits auf die IP-Rechte finden Sie in unserer Datei Brexit.

Sehen Sie auch diese Anwälte

Claudia Meindel

Claudia Meindel

  • Rechtsanwältin
  • Senior Associate
Andreas Keymer

Andreas Keymer

  • Europäischer und Deutscher Patentanwalt, European Patent Litigator
  • Associate
Weitere Anwälte