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Die Europäische Kommission ist gegen Patente auf Pflanzen

Patents on plants

Die Erläuterung der Biotechnologie-Richtlinie (Richtlinie 98/44/EG, die den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen betrifft) von 1998 steht nach einer Mitteilung der Europäischen Kommission (EK) zur Diskussion. V.O. Patentanwalt Frits Michiels relativiert die Aufregung: „Die Mitteilung der Kommission hat keinen direkten rechtlichen Einfluss. In naher Zukunft erwarte ich zumindest keine Veränderungen.“

Es ist nicht länger möglich, gezüchtete Pflanzen zu patentieren – das war Mitte November die Essenz der Berichte diverser Medien. „Die Reporter basierten ihre Berichterstattung auf eine Mitteilung der Europäische Kommission, in der einige Bestimmungen der Richtlinie von 1998 interpretiert wurden“, so Frits Michiels, Experte im Bereich Biotechnologie. Die Kommission erklärte, dass „der EU-Gesetzgeber mit der Verabschiedung der Biotechnologie-Richtlinie die Absicht hatte, die Patentierbarkeit von (Teilen von) Pflanzen und Tieren, die mittels biologischer Verfahren gezüchtet werden, auszuschließen.“ Michiels staunt über die Aussage der EK und betont, dass die Medien ein voreiliges Fazit gezogen haben: „Es gibt keine formellen Änderungen. Die Europäische Kommission hat lediglich eine Erläuterung zur Richtlinie abgegeben und das hat zunächst keine Bedeutung. Die Diskussion ist dennoch wiedereröffnet.“

Scheingegensatz
In der Diskussion führen die Gegner von Pflanzenpatenten an, dass Menschen und Unternehmen als Folge solcher Patente von essentiellen Quellen ferngehalten werden. Das ist, so betont Michiels, keine korrekte Wiedergabe der Realität. Die ursprüngliche Pflanze, in der die neue Eigenschaft entdeckt wurde, bleibt für jeden verfügbar. Die neue patentierte Eigenschaft ist gegen eine Lizenz erhältlich und außerdem endet der Patentschutz nach zwanzig Jahren. Gerade für einen gesunden Biotechnologiesektor ist der Schutz einer Erfindung wichtig, denn nur so werden Unternehmen weiterhin in Forschung investieren.

Wie geht es weiter?
Die Mitteilung der Europäischen Kommission hat keine direkten rechtlichen Folgen und keinen Einfluss auf das Europäische Patentübereinkommen. Somit ändert sich zunächst nichts. „Die Richtlinie ist übrigens hervorragend und war für jeden eindeutig. Es ist möglich, dass Aktionsgruppen in der Erläuterung der EK Anlass sehen, sich mittels eines Gerichtsurteils Klarheit über die Patentierbarkeit und die Handhabung eines bereits erteilten europäischen Patents zu verschaffen, um daraufhin die Ergebnisse dem Gerichtshof der Europäischen Union vorzulegen. Das wird jedoch sicher nicht vor 2020 erfolgen.“

Was ist die Biotechnologie-Richtlinie?
Das Ziel der Richtlinie 98/44/EG ist, was den Patentschutz biotechnologischer Erfindungen betrifft, für alle Länder der EU die gleichen Regelungen geltend zu machen. Die Richtlinie bestimmt ausdrücklich, dass eine auf Pflanzen und Tiere bezogene Erfindung nur dann patentierbar ist, wenn sich die Umsetzbarkeit der Erfindung nicht auf Pflanzensorten und Tierrassen begrenzt.

Lessen Sie mehr auf dem EPO website.

Haben Sie Fragen zur Biotechnologie-Richtlinie? Setzen Sie sich mit Frits Michiels (f.michiels@vo.eu) in Verbindung!

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Bettina Hermann

Bettina Hermann

  • Europäische und Deutsche Patent- und Markenanwältin, European Patent Litigator
  • Partner
Andreas Keymer

Andreas Keymer

  • Europäischer und Deutscher Patentanwalt, European Patent Litigator
  • Associate
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