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Brexit verursacht Verzögerung des EU-Patents

Brexit

Europa wurde im Frühjahr vom Brexit überrascht und die Folgen für das EU-Patent und das einheitliche Patentgericht sind erheblich. V.O. Patentanwalt Peter de Lange sagt dazu: „Das EU Patent sollte nächstes Jahr starten. Nun traue ich mich nicht zu sagen, ob es überhaupt noch eingeführt wird.”

Haben Sie viele Anrufe bekommen?
„Im Juni haben meine Kollegen und ich unsere Kunden über den aktuellen Stand informiert, danach war das EU-Patent jedoch nicht länger Gesprächsthema. In der Politik ist das geistige Eigentum nicht die wichtigste Thematik, dort spricht man eher über den freien Wahren- und Personenverkehr.”

Kann man die Folgen des Brexits für das geistige Eigentum bereits konkret benennen?
„Das existierende europäische Patent fällt nicht unter das Recht der europäischen Union und wird davon nicht berührt. Länder wie die Türkei und die Schweiz verwenden das europäische Patent ebenso und es gibt keine Anzeichen, dass das Vereinigte Königreich aussteigen wird. Demzufolge ist es weiterhin eine gute Entscheidung, eine Erfindung mit einem europäischen Patent zu schützen. Ein solches Patent zerfällt nach der Erteilung nämlich in ein Bündel einzelner nationaler Patente.”

Und was sind die Folgen für das EU-Patent und das einheitliche Patentgericht (EPG)?
„Das EU-Patent und das EPG sind bereits seit fast fünfzig Jahren Thema. Nahezu alle Vorbereitungen waren getroffen, sodass damit 2017 endlich hätte gestartet werden können. Das unterbleibt nun und das ist eine verpasste Chance. Mit dem EU-Patent genösse ein geistiges Eigentum automatisch in allen beigetretenen EU-Ländern Schutz. Zudem könne man im Falle eines Verstoßes für fast die ganze europäische Union vorgehen, indem man beim EPG, einem neuen europäischen Patentgericht, klagen würde. Das EU-Patent, das einheitliche Patentgericht (der Unified Patent Court) und die EU-Mitgliedschaft stehen in engem Verhältnis zu einander. Die Teilnahme des Vereinigten Königreichs ist aufgrund seiner Größe und Wirtschaftsstärke von erheblicher Wichtigkeit, doch weitere Handlungsschritte des Vereinigten Königreichs sind unklar.

Bedeutet das ein paar Jahre Verzögerung?
„So viel ist sicher, ob es allerdings überhaupt noch eingeführt wird, ist im Grunde unklar. Deutschland musste den Vertrag lediglich noch verabschieden und vom Vereinigten Königreich fehlte bisher die Ratifikation. Gewöhnlich wäre das eine Formalität, jetzt ist die Sachlage unsicher. Die Vorbereitungen befinden sich jedoch nicht im Stillstand: Die Niederlande haben ihre Akte erst am 14. September eingereicht. Ich traue mich jedoch nicht vorherzusagen, dass alle juristische Probleme schnell gelöst werden.

Es ist dem Vereinigten Königreich eventuell weiterhin möglich am zukünftigen Unified Patent Court beteiligt zu sein. Das einheitliche Patentgericht ist nicht Teil der europäischen Union und es würden dort auch Gerichtsverhandlungen zu europäischen Patenten stattfinden. Nun muss überprüft werden, ob die Planungen für eine Errichtung eines einheitlichen Patentgerichts rechtlich und politisch realisierbar sind.

Und was die EU-Marken und das EU-Design angeht?
„Um eine Marke oder ein Produktdesign im Vereinigten Königreich zu schützen, muss man künftig einen nationalen Antrag stellen. Für die Übertragung bereits existierender Rechte wird wahrscheinlich eine Übergangsregelung in Kraft treten. Ein Schutz wird nie schlichtweg verfallen, das kann man mit Sicherheit sagen.”

Haben Sie eine Frage oder möchten Sie Rücksprache halten? Setzen Sie sich mit V.O. in Verbindung!

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  • Europäischer und Deutscher Patentanwalt, European Patent Litigator
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  • Europäische und Deutsche Patent- und Markenanwältin, European Patent Litigator
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