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Das einheitliche EU-Patent: Wenig Vorteile für kleine und mittelständische Unternehmen?

Die Europäische Union führt ein Patent mit einheitlicher Wirkung ein, das einheitliche EU-Patent. Anders als beim jetzigen europäischen Patent, bei dem nach Erteilung einzelne Länder angegeben werden, in denen die Erfindung geschützt sein soll, gilt das einheitliche EU-Patent für fast alle EU-Mitgliedstaaten gleichzeitig.

Damit sollten Patentanmeldungen preisgünstiger werden. Doch wie sieht es in der Praxis damit aus? Die Redaktion hat diese Frage drei Experten in diesem Bereich vorgelegt: Koen Bijvank, Patentanwalt bei V.O., Henk Meima, Patent Information/Business Intelligence-Experte bei Avebe Commerce und André Stijns, Auditmanager bei Thomas Regout.

Koen Bijvank: „Nicht billiger“
Für viele Unternehmen reicht im Grunde der Schutz in nur wenigen europäischen Ländern aus. Die Jahresgebühren eines einheitlichen EU-Patents werden damit voraussichtlich sogar höher sein als die Jahresgebühren, die für die geringe Zahl der Länder zu zahlen sind, für die ein europäisches Patent durchschnittlich validiert wird. Gleichzeitig möchte ich jedoch nuancierend hinzufügen, dass eine starke Lobby versucht, das einheitliche EU-Patent für die Unternehmen trotzdem attraktiv zu machen. Wichtigstes Argument dabei sind die niedrigen Jahresgebühren.

Henk Meima: „Zusatzkosten“
Zunächst erscheint das einheitliche EU-Patentsystem aus Kostengründen für kleine und mittelständische Unternehmen attraktiv. Die jetzigen Kosten bestehen jedoch nicht nur aus der Einreichung einer Patentanmeldung beim Europäischen Patentamt, sondern auch hier fallen Zusatzkosten an, beispielsweise für das Einschalten eines Patentanwalts. Außerdem ist die Einreichung noch nicht der letzte Schritt. Das weitere Verfahren, nämlich die Beurteilung der Patentfähigkeit einer Patentanmeldung, bleibt unverändert und macht nach wie vor einen erheblichen Teil der anfallenden Kosten aus

André Stijns: „Wenig Vorteile“
Die Jahresgebühren für ein einheitliches EU-Patent werden voraussichtlich fünf- bis sechsmal so hoch sein wie die durchschnittlichen Gebühren pro Land. Unser Unternehmen geht bei Patentanmeldungen sehr selektiv vor. Häufig melden wir jeweils nur für drei oder vier EU-Länder Patentschutz an. Wenn wir ein einheitliches EU-Patent anmelden würden, würde uns das keine finanziellen Vorteile bieten, oder es wäre sogar teurer. Ein Vorteil sind jedoch die Einsparungen bei Übersetzungskosten, denn man muss für das EU-Patent für eine Übergangszeit dann nur noch eine Übersetzung einreichen, nämlich Englisch falls die Anmeldung auf Deutsch oder Fanzösisch eingereicht wurde oder eine beliebige EU-Sprache, falls die Anmeldung auf Englisch eingereicht wurde. Einen wirklichen Vorteil haben die Unternehmen, die beispielsweise in fast allen EU-Mitgliedstaaten ein Patent anmelden, und das sind in der Regel Großkonzerne. Für die meisten kleineren und mittelständischen Unternehmen ist dieses neue Patent also weniger interessant.

Den aktuellen Stand des Einheitspatents und des UPC entnehmen Sie bitte der Datei.

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