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Durchsetzung von gewerblichen Schutzrechten

Sie haben viel Zeit, Energie und Kosten in die Entwicklung und den Schutz einer Erfindung, eines Designs, einer Marke oder eines Logos gesteckt, und irgendwann stellen Sie fest, dass ein Dritter mit einem Verfahren, einem Produkt, einem Design oder einer Marke auf den Markt kommt, das Ihr Schutzrecht bzw. Ihre Schutzrechte zu verletzen scheint. Die Frage ist dann, welche Maßnahmen Sie ergreifen können.

Bewertung

Der erste Schritt ist eine Bewertung der Aktivitäten der anderen Partei. Schließlich verletzen konkurrierende Produkte, Geschmacksmuster oder Marken nicht immer Ihre Schutzrechte. Die Beschaffung ausreichender Beweise für eine Rechtsverletzung ist unerlässlich. Erforderlichenfalls können Beweismittel beschlagnahmt oder eine vorläufige Zeugenvernehmung beim Gericht beantragt werden.

Vorladung

Wenn die Prüfung ergibt, dass Ihr Schutzrecht verletzt wird und ausreichende Beweise für eine Verletzung vorliegen, ist ein üblicher nächster Schritt die Versendung eines Mahnschreibens. In diesem Schreiben wird die andere Partei von der Rechtsverletzung in Kenntnis gesetzt. Die Gegenpartei kann aufgefordert werden, die Rechtsverletzung unverzüglich einzustellen. Je nach den Umständen des Falles können zusätzliche Forderungen gestellt werden. In bestimmten Fällen kann es wirksamer sein, einen Bestand an rechtsverletzenden Waren zu beschlagnahmen, anstatt ein Abmahnung zu versenden.

Mahnverfahren

Kommt der Rechtsverletzer der Abmahnung nicht nach, können Sie ein gerichtliches Verfahren einleiten. In einem Eilverfahren wird der Richter des einstweiligen Rechtsschutzes um eine rasche und vorläufige Entscheidung unter der Bedingung der Dringlichkeit gebeten. Das Gericht kann z. B. eine einstweilige Verfügung erlassen, die den Vertrieb der rechtsverletzenden Produkte verbietet.

Das gerichtliche Verfahren wird mit einer Vorladung eingeleitet. Danach findet so schnell wie möglich die mündliche Verhandlung statt. Der Beklagte erhält die Möglichkeit, auf die Argumente des Klägers zu antworten und kann gegebenenfalls eine Widerklage einreichen. Nach der Anhörung ergeht das Urteil in der Regel innerhalb weniger Tage oder Wochen, je nach Dringlichkeit des Falles.

Hauptsacheverfahren

Im Hauptsacheverfahren kann das Gericht ein Endurteil erlassen. Auch dieses Verfahren beginnt mit einer Ladung. Der Beklagte erhält die Möglichkeit, eine Klageerwiderung einzureichen. Häufig erhalten die Parteien Gelegenheit, ihre Standpunkte in einer mündlichen Verhandlung näher zu erläutern.

Ein Vorteil gegenüber dem Eilverfahren besteht darin, dass im Hauptsacheverfahren neben dem Unterlassungsanspruch auch Schadensersatz geltend gemacht werden kann. Außerdem haben die Parteien die Möglichkeit, ihre Ansprüche ausführlich zu erläutern und umfangreiche Beweise vorzulegen. Zudem erlässt der Richter ein Endurteil anstelle einer Vorabentscheidung.

Ein Nachteil des Hauptsacheverfahrens ist, dass längere Fristen gesetzt werden, beispielsweise für die Einreichung von Verfahrensunterlagen und die Verkündung eines Urteils. Dies hat zur Folge, dass das Verfahren in der Hauptsache länger dauert. Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass in den Niederlanden die Möglichkeit eines beschleunigten Hauptsacheverfahrens speziell für Patentsachen besteht. Allerdings dauert ein beschleunigtes Hauptsacheverfahren immer noch deutlich länger als ein Eilverfahren.

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Annelies de Bosch Kemper-de Hilster

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