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Kann man seine Marke selbst registrieren?

Sie denken sich einen Namen für Ihr neues Unternehmen aus oder bringen einen neuen Namen als Marke auf den Markt und Sie möchten selbstverständlich nicht, dass die Konkurrenz – egal wo in der Welt – den gleichen Namen verwendet. Eine Markenregistrierung ist der logische nächste Schritt. Doch führt man die selbst durch, oder lieber mit Hilfe eines Anwalts? Drei Kenner erläutern Ihren Standpunkt.
Mögliche Schwierigkeiten

In nahezu den meisten Fällen ist das Beauftragen eines Anwalts zu empfehlen. Obwohl das Verfahren einer Markenanmeldung, insbesondere im Vergleich zu einer Patentanmeldung, relativ einfach ist, können während des ganzen Prozesses der Markenanmeldung Schwierigkeiten auftreten. Damit kann man auch später noch konfrontiert werden, oft in Form von Folgeschäden. Mit einer vorhergehenden Prüfung der Existenz einer Marke kann beispielsweise ein späterer Widerspruch oder gar eine spätere Verletzungsklage verhindert werden. Oder bei der Auswahl von relevanten Waren oder Dienstleistungen: Wurde mit den gewählten Termini tatsächlich alles abgedeckt? Auch die Marke selbst muss sorgfältig gewählt werden, denn eine Marke kann zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr abgeändert werden. Es gibt durchaus Aspekte, die der Beachtung und einer guten Aufklärung bedürfen, denn eine Markenregistrierung ist bei eventuellen Konflikten mit der Konkurrenz ein wichtiges Schutzrecht.

Jurriaan Cleuver, Rechtsanwalt, Markenanwalt V.O.


Unverzichtbarer Faktor

Der Markenanwalt bringt als Sachkundiger die Erfahrung und Sachkenntnis mit, die man als kleines oder mittelständisches Unternehmen nicht selbst hat. Selbst ist man zu wenig in die Markenregistrierung involviert, so dass man nicht oder unzureichend mit dem anzuwendenden Recht oder der Rechtsprechung bekannt und vertraut ist. Auch der Einstufung der Marke in die richtigen Klassen der Nizza-Klassifikation bedarf Wissen und Erfahrung, wobei der Anwalt manchmal überraschende Vorschläge bringt. Kurz gesagt: Der Markenanwalt ist ein unverzichtbarer Faktor und eine sehr willkommene Ergänzung in unserem Unternehmen.

Roel Lebens, Contracting Manager Clean Electricity Generation B.V.

 

Einfacher Prozess
Wer digital seine Steuererklärung abgibt oder über RVO (die niederländische Unternehmensagentur) ein Stipendium beantragen kann, ist auch in der Lage, digital eine Marke zu registrieren. Wie das geht, erklärt die Webseite des EUIPO mit Tipps, Empfehlungen und einem Fahrplan. Um nachzugehen, was es zu beachten gibt und welche Kriterien eine „Marke“ erfüllen muss, habe ich selbst eine Anmeldung durchgeführt. In meinem Fall traten keine Probleme auf, obwohl ich kurz zweifelte, ob ich meine neue Marke „The Cranberry Company“ mit oder ohne pay off (“Farming with nature”) registrieren wollte. Nach wenigen Wochen bekam ich vom EUIPO eine positive Rückmeldung und drei Monate später war die europäische Registrierung erfolgt.

Bart Crouwers, Eigentümer The Cranberry Company

 

 

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Noëlle Wolfs

Noëlle Wolfs

  • Europäische und Benelux Markenanwältin
  • Senior Associate
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