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Patent im Eilverfahren

Die Patentanmeldung beim Patentamt bis zur tatsächlichen Patenterteilung ist wegen der vielen Formalitäten meist eine zeitraubende Angelegenheit. Und bei Überlastung der Behörden müssen die Erfinder sich noch länger gedulden. Manchmal kann es aber auch unerwartet schnell gehen. Das durfte Patentanwalt Peter de Lange erleben, als er für seinen Mandanten am 23. Juni eine Patentanmeldung für eine Chemieanlage beim australischen Patentamt einreichte. Das EPA hatte die Anmeldung in der vorangegangenen internationalen (PCT) Phase bereits positiv beurteilt. Da die frühere Beurteilung sich günstig auf die Folgebewertung in Australien auswirken kann, riet de Lange seinem Mandanten, eine beschleunigte Prüfung nach dem „Patent Prosecution Highway“ zu beantragen, die üblicherweise sechs Wochen beansprucht. Aber zur freudigen Überraschung aller Beteiligten  wurde bereits einen Tag später mitgeteilt, dass das Patent erteilt werde. Die Strategie zum optimalen Einsatz des beschleunigten Verfahrens erwies sich als äußerst erfolgreich.

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