Spring direct naar de hoofdnavigatie of de inhoud

Russland ändert Regeln für ausländisches geistiges Eigentum

Der Krieg in der Ukraine und die westlichen Sanktionen als Reaktion auf diesen Krieg haben zu wirtschaftlichen Gegenmaßnahmen seitens Russlands geführt, die sich auch auf die gewerblichen Schutzrechte erstrecken.

So kündigte die russische Regierung am 6. März per Dekret an, dass Patentinhaber aus 48 Ländern, die eine – wie es in dem Dekret heißt – unfreundliche Haltung gegenüber Russland einnehmen, 0 % Vergütung für Patentlizenzen erhalten, die die Regierung ohne Zustimmung des Patentinhabers an Dritte vergibt. Zu diesen Ländern gehören auch alle 27 EU-Mitgliedsstaaten inklusive Deutschlands, der Niederlande und Belgiens. Ferner stehen die Vereinigten Staaten, das Vereinigte Königreich, Kanada, Australien, die Schweiz, Japan, Südkorea, Neuseeland, Singapur, Taiwan, Mikronesien, Monaco, Norwegen, Island und San Marino auf dieser Liste. Geschädigte Patentinhaber könnten somit keinen Schadensersatz mehr einfordern.

Vor der Verabschiedung des Dekrets betrug die Vergütung für eine solche Zwangslizenz 0,5 % des aus der nicht genehmigten Nutzung resultierenden Gewinns.

Die russische Regierung weist auch auf die Möglichkeit hin, ein ähnliches Dekret für Markenrechte zu erlassen. Zum jetzigen Zeitpunkt lässt sich keine Einschätzung der längerfristigen IP-Situation vornehmen, doch wir verfolgen die Entwicklungen mit großer Aufmerksamkeit. Sollten Sie noch Fragen haben, werden wir versuchen, Sie so gut wie möglich zu beraten.

Sehen Sie auch diese Anwälte

Philipp Reichl

Philipp Reichl

  • Europäischer und Deutscher Patent- und Markenanwalt, European Patent Litigator
  • Associate
Marlon Blood

Marlon Blood

  • Europäischer Patentanwalt
  • Senior Associate
Weitere Anwälte