Die Einführung des neuen europäischen Patentsystems, das aus dem Einheitspatent (Unitary Patent, UP) und dem sog. Einheitlichen Patentgericht (Unified Patent Court, UPC) besteht, hat sich zweimal verzögert, nachdem im Jahr 2017 und im Dezember 2020 beim deutschen Verfassungsgericht Beschwerde gegen die Ratifikation eingelegt worden war. Das Verfassungsgericht hat am 9. Juli ein Urteil veröffentlicht, aus dem hervorgeht, dass die letzten formellen Schritte für die deutsche Ratifikation abgeschlossen werden können, sodass die Ratifikation in Deutschland voraussichtlich im Laufe von 2022 erfolgen kann.
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