Am 23. Juni entschied sich die Bevölkerung des Vereinigten Königreichs (UK) mittels eines EU-Referendums für den Austritt aus der Europäischen Union. Demzufolge müssen für alle im Europäischen Vertrag festgelegten Angelegenheiten, darunter für das EU-Markenrecht, neue Vereinbarungen getroffen werden. Zudem ist es sehr wahrscheinlich, dass das Zustandekommen des EU-Patents verzögert wird.
EU-Marken
Sobald das Vereinigte Königreich tatsächlich die Europäische Union verlässt – aller Wahrscheinlichkeit nach erst in gut zwei Jahren – ist eine EU-Marke in diesen Ländern nicht länger geschützt. Angenommen wird, dass eine Übergangsregelung die Möglichkeit bieten wird, eine EU-Markenanmeldung mit einer Eintragung im Vereinigten Königreich – mit Erhalt des Datums – zu ergänzen. Damit besteht vorerst keine Veranlassung, ihren (existierenden) Markenschutz anzupassen.
Europäische Patente
Das Europäische Patentübereinkommen ist nicht Teil der EU-Verträge und das Vereinigte Königreich bleibt auch nach dem Brexit Mitglied des Europäischen Patentübereinkommens. Somit ändert sich für die Wirkung Europäischer Patente einschließlich Anmelde- und Prüfungsverfahren, Validierung und Durchsetzung im Vereinigten Königreich nichts.
Verzögerung Inkrafttreten des EU-Patents
Der Austritt des Vereinigten Königreichs hat voraussichtlich ein verzögertes Inkrafttreten des EU-Patents und eine spätere Einrichtung des Einheitlichen Patentgerichtes bzw. des Unified Patent Court (UPC) zur Folge. Für das Inkrafttreten des EU-Patents müssen die drei größten EU-Länder, darunter das Vereinigte Königreich, dem UPC-Vertrag offiziell zustimmen. Die Zustimmung des Vereinigten Königreichs erfolgte bislang nicht und mit dem bevorstehenden Austritt aus der EU ist es unwahrscheinlich, dass eine Zustimmung erfolgen wird. Solange das Vereinigte Königreich noch formell EU-Mitglied ist, befindet sich der UPC-Vertrag voraussichtlich im Stillstand. Zudem ist das im Vertrag aufgenommene Vorhaben, das UPC teils in London anzusiedeln, in Frage gestellt. Ein politischer Beschluss zur Anpassung des EU-Patents nach dem Austritt der Briten aus der EU wird vonnöten sein.
V.O. hält Sie selbstverständlich über weitere Entwicklungen in dieser Sache auf dem Laufenden.