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Ist Opt-out sinnvoll?

Opt Out

Das neue Einheitliche Patentgericht findet auch auf die bisherigen Europäischen Patente Anwendung. Das Risiko, dass ein Patent mit einer Entscheidung im gesamten Gebiet für nichtig erklärt wird, kann mit der sog. Opt-out-Regelung ausgeschlossen werden. Doch ist das wirklich der richtige Weg? Antworten von drei Patentanwälten von V.O.

Universitäten und Forschungsinstitute
Für Universitäten und Forschungsinstitute gilt, dass sie ihre Erfindungen vorzugsweise verkaufen oder auslizensieren, und zwar entweder an kommerzielle Wettbewerber oder an Start-up-Unternehmen, die aus den eigenen Reihen hervorgegangen sind. Sie möchten Patentstreitigkeit so weit als möglich aus dem Weg gehen. Um sich alle Optionen offen zu halten, empfiehlt sich die Erklärung eines Opt-outs. Wenn notwendig kann dem Lizenznehmer, vor allem im Falle einer Exklusivlizenz, später die Gelegenheit geboten werden, über ein Opt-in ein Verfahren beim Einheitlichen Patentgericht anzustrengen. Es empfiehlt sich, alle Lizenzverträge, auch bestehende, dahingehend zu prüfen und ggf. anzupassen.

Bart van Wezenbeek
Europäischer Patentanwalt

KMU
Rein aus Kostengründen betrachtet ist ein Opt-out nicht ratsam, da die einzelnen Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren in unterschiedlichen Ländern die Kosten erheblich in die Höhe treiben. Dieser Aspekt ist vor allem für KMU wichtig. Die Rechtsprechung hingegen ist noch nicht entwickelt und die Qualität des Einheitlichen Patentgerichts ist noch unbekannt. Mit einer einzigen Entscheidung kann ein Patent in allen Mitgliedsstaaten verloren gehen. Bei starken Patenten ist das Risiko gering. Bei Kernpatenten und schwachen Patenten kann es jedoch sinnvoll sein, ein Opt-out des Einheitlichen Patentgerichts zu erklären, und zwar unabhängig davon, ob es sich beim Patentinhaber um ein kleines oder mittelständiges Unternehmen oder um einen Global Player handelt. Jeder Fall  ist einzeln zu betrachten, bevor eine Entscheidung getroffen wird.

Bettina Hermann
Europäische Patentanwältin

Multinationale Unternehmen
Für multinationale Unternehmen ist die Aufrechterhaltung der wichtigsten Patente unverzichtbar. Ohne Opt-out besteht die Gefahr, dass ein Bündel nationaler Patente in einem einzigen Verfahren vernichtet wird. Besonders aufgrund der Tatsache, dass sich die Rechtsprechung des neuen Einheitlichen Patentgerichts noch entwickeln muss, ist es sicherer, sich für die einzelnen nationalen Gerichte zu entscheiden. Wenn dann eine dritte Partei die Vernichtung des Bündels nationaler Patente beabsichtigt, muss diese in all diesen Ländern Nichtigkeitsverfahren bei den nationalen Gerichten anhängig machen. Und das ist angesichts der Kosten eine schwerwiegende Entscheidung. Deshalb sollte für  Europäische Patente die Opt-out-Regelung genutzt werden.

Herman Witmans
Europäischer Patentanwalt

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