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Was sind die Folgen des Brexits?

Brexit

Die Umsetzung des Brexits steht nun offenbar bevor. Doch was sind die Folgen für den gewerblichen Rechtsschutz und die entsprechenden Verträge? IP Leads stellte drei Fachleuten folgende Frage: Ist es empfehlenswert, bei Vertragsabschlüssen und Änderungen von (kommerziellen) Verträgen den bevorstehenden Brexit bereits zu berücksichtigen?

Wir tendieren zu neutralerem Gerichtsstand
Stamicarbon schließt mit etlichen Firmen weltweit Verträge ab. In diesen Verträgen ist aufgenommen, welcher Gerichtsstand zuständig ist, welches Recht gilt und in welcher Sprache die Verfahren stattfinden. Vormals tendierten wir dazu, das Recht Englands und Wales, den Gerichtsstand in London und Englisch als Verhandlungssprache heranzutragen. Der Gerichtsstand, die Sprache und das anwendbare Recht sind immer Verhandlungssache und werden nie einseitig bestimmt. In den letzten Jahren erfolgten Einigungen häufig auf einen neutralen Gerichtsstand wie der Schweiz. Erwartungsgemäß werden striktere Visumvorschriften das Einreisen in das Vereinigte Königreich erschweren und verteuern, was die Wahl des Gerichtsstandes in der Schweiz fördern wird.

Jan-Willem Goedmakers
Europäischer Patentanwalt
Leiter IP Stamicarbon

Nahezu keine Folgen
Wir arbeiten mit Pharmazeuten in der ganzen Welt. Häufig sind das US-amerikanische und schweizerische Unternehmen und eher selten Firmen aus Großbritannien. Woher die Unternehmen kommen, ist allerdings nicht wirklich bedeutsam. Auch der Brexit hat nahezu keine Folgen für unsere zahlreichen Verträge, da wir fast alle Verträge gemäß niederländischem Recht abschließen und in Euro abrechnen. Das ist uns am angenehmsten, das Vorgehen ist für uns am kostengünstigsten und wir können mit niederländischen Rechtsanwälten arbeiten. Ich kann mir vorstellen, dass sich die Freizügigkeit von Studenten und Wissenschaftlern zukünftig ändert. Oder, und das wäre äußerst unangenehm, der Brexit führt zu Insolvenzen unserer Vertragsparteien. In diesem Fall würden wir davon Schaden tragen.

Emmy van Oosterom
Senior juristische Beraterin
Technology Transfer Office Erasmus MC

Ende der automatischen Anerkennung
Bei aktuellen Vertragsverhandlungen rate ich zu einer fundierten Abwägung, bevor englisches Recht gewählt wird. Gerichtsstandsvereinbarungen in einem EU-Mitgliedstaat festzulegen hat den Vorteil, dass innerhalb der EU ergangene Urteile in anderen EU-Ländern automatisch anerkannt werden und zur Durchsetzung gebracht werden können. Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU könnte ebenfalls einen Austritt aus dem System der automatischen Anerkennung richterlicher Urteile bedeuten. Momentan ist noch nicht vorherzusagen, welchen Wert ein Urteil eines britischen Richters künftig haben wird.

Das Ergebnis der momentanen Verhandlungen bezüglich des Brexits ist noch abzuwarten. Eine Inventur ist jedoch bereits jetzt empfehlenswert, wenn Sie Abkommen unter englischem Recht geschlossen haben. Sobald die Folgen des Brexits ersichtlich werden, haben Sie die Vorarbeit bereits geleistet und können rasch reagieren.

Annelies de Bosch Kemper-de Hilster
Rechtsanwältin
V.O. Patents & Trademarks

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