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Patentierung von Blockchain-Lösungen

Blockchain – eine Art Datenbank, wobei Daten in einer Kette von Blöcken gespeichert werden – ist vor allem als die technologische Grundlage von Bitcoin bekannt. Die Blockchain-Technologie eignet sich aber nicht nur für digitale oder Kryptowährungen, sondern auch für eine Vielzahl nichtfinanzieller Anwendungen.

Die Erwartung besteht, dass die Blockchain-Technologie sich auf zahlreiche industrielle Sektoren auswirken und zu einem Anstieg der Patentanmeldungen für Blockchain-Lösungen führen wird.

Das Bitcoin-Zahlungssystem wurde 2008 von einer unbekannten Person oder Gruppe von Personen unter dem Pseudonym Satoshi Nakamoto erfunden. Ein Jahr später wurde die Krypto-Währung implementiert und als Open-Source-Software zur Verfügung gestellt. So war die erste erfolgreiche Anwendung der Blockchain-Technologie Realität geworden.

Transaktionen

Eine Blockchain ermöglicht den Austausch werthaltiger Daten – eine Transaktion – zwischen zwei Parteien ohne intermediäre dritte Partei. Beispiele sind Daten über Zahlungen mit einer Kryptowährung, aber auch Verträge oder (Urheber-)Rechte. Alle Informationen werden in Blöcken über ein großes dezentrales Computernetzwerk in einer Datenbank gespeichert. Da jeder neue Informationsblock Informationen über den vorherigen Block enthält, entsteht eine lange Kette: die Blockchain.

Der wichtigste Vorteil der Blockchain besteht darin, dass der Wertaustausch auf sichere, verschlüsselte Weise dezentral erfolgt, ohne dass eine vertrauenswürdige intermediäre Partei notwendig ist. Da jeder Computer im Netzwerk eine Kopie der Datenbank enthält, gibt es keine zentrale Datenbank. Die Beaufsichtigung der Datenbank erfolgt durch die Nutzer selbst. Sie bestimmen, ob die als Code geteilte Information korrekt ist und in der Kette gespeichert werden kann, Die Mehrheit der Benutzer entscheidet, ob Informationen korrekt sind.

Protokoll

Blockchain ist, wie gesagt, nicht auf digitale oder Kryptowährungstechnologie beschränkt. Es ist auch möglich, über Blockchain sog. „Smart Contracts“ zu speichern und auszutauschen. Dabei ist ein Protokoll notwendig, also ein Satz an Regeln, denen die Datenbank genügen muss. Ein automatisiertes Transaktionsprotokoll kann spezifische, vorab definierte Vertragsbedingungen ausführen. Auf diese Weise wird es möglich, dezentrale Anwendungen zu programmieren, bei denen eine dezentrale Datenbank verwendet wird, beispielsweise in einer Anwendung für Immobilien. Eine Blockchain-Anwendung kann eine Urkunde erstellen und so einen Teil der Arbeit eines Notars übernehmen. Der Wunsch, solche Systeme und Methoden effizienter und skalierbarer zu gestalten, bietet viele Ansatzpunkte für technische Innovationen. Während Technologien wie Künstliche Intelligenz oft dazu dienen, von Arbeitnehmern durchgeführte untergeordnete Aufgaben zu automatisieren, zielt die Blockchain-Technologie darauf ab, dass eine zentralisierte Einheit überflüssig wird. Ein Beispiel aus der Taxibranche: Anstatt durch Automatisierung und autonome Fahrzeuge den Taxifahrer überflüssig zu machen, kann die Blockchain-Technologie Uber ersetzen. Dann arbeitet der Taxifahrer direkt mit dem Kunden.

Computerimplementierte Erfindung

Das Europäische Patentamt betrachtet eine Blockchain-Erfindung als eine Art computerimplementierte Erfindung. Dabei muss die Erfindung zwei Kriterien erfüllen. Das erste Kriterium ist die sog. Eignungsprüfung, die vorschreibt, dass die patentierbare Erfindung als Ganzes einen technischen Charakter aufweist. In der Praxis ist es relativ einfach, dieses Kriterium zu erfüllen, schlichtweg durch die Einführung eines technischen Mittels. Beispielsweise kann nachdrücklich darauf hingewiesen werden, dass es sich um eine computerimplementierte Arbeitsweise handelt. Das zweite Kriterium ist komplexer als das erste, denn es verlangt, dass ein technischer Beitrag zum Stand der Technik geleistet wird. Enthält ein Patentanspruch eine Mischung aus technischen und nicht technischen Eigenschaften, werden bei der Beurteilung der Innovativität lediglich die Eigenschaften, die zum technischen Charakter beitragen, berücksichtigt. Dazu gehören auch Schritte, die nicht technisch zu sein scheinen, wohl jedoch zum technischen Charakter des innovativen Schrittes der Erfindung beitragen. Ein mathematischer Verfahrensschritt beispielsweise kann zum technischen Charakter der Erfindung beitragen, wenn dieser Verfahrensschritt einem technischen Zweck dient, zum Beispiel bei der Optimierung der Verteilung von Berechnungsaufgaben in einem Computernetzwerk.

Ein anderes Beispiel für eine Blockchain-Erfindung ist ein computerimplementiertes Verfahren zum Schutz vor Blockchain-Angriffen. Hier ist der technische Effekt der Beitrag zu mehr Sicherheit der Blockchain. Erfindungen mit „angewandter“ Blockchain-Technologie können ebenfalls patentierbar sein. Solche Erfindungen beziehen sich nicht auf das Funktionsprinzip der Blockchain, sondern auf deren technische Implementierung für einen bestimmten Zweck.

Der Mehrwert, den Blockchain-Anwendungen bieten können, wird vielleicht zu zahlreichen neuen Blockchain-Erfindungen führen. Die Erwartung besteht, dass sich die Zahl der Patentanmeldungen auf diesem Gebiet in den kommenden Jahren stark erhöhen wird. Wir denken daher gerne gemeinsam mit Ihnen darüber nach, wie Ihre Blockchain-Innovationen geschützt werden können.

 

Einen Beitrag von

Portretfoto van Mohammad Ahmadi Bidakhvidi

Mohammad Ahmadi Bidakhvidi

  • Europäischer und Niederländischer Patentanwalt, European Patent Litigator
  • Associate
Portretfoto van Jasper Groot Koerkamp

Jasper Groot Koerkamp

  • Europäischer und Niederländischer Patentanwalt, European Patent Litigator
  • Partner

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