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Kann man auch ohne Patentanwalt erfolgreich ein Patent anmelden?

Die Anmeldung eines Patents ist Sache von Experten, so die allgemeine Überzeugung. Doch kann man als Erfinder sein Patent auch selbst anmelden? IP Leads legte diese Frage drei Personen vor, die sich damit auskennen.

Selbst schreiben ist schwierig

Eine Patentanmeldung selbst zu verfassen ist für jemanden, der darin nicht ausgebildet ist, eine große Aufgabe. Schließlich ist eine Patentanmeldung kein einfaches Formular zum Ausfüllen, sondern ein technisches und juristisches Dokument. Vor allem bei den Patentansprüchen kommt es auf die präzise Formulierung an. Diese Ansprüche spielen nämlich in einem eventuellen Gerichtsverfahren eine Schlüsselrolle. Für qualitativ gute Patente verweisen wir daher stets auf den niederländischen Verband der Patentanwälte (Orde van Octrooigemachtigden, www.octrooi.nl). Man sollte sich allerdings gut auf das Gespräch mit dem Patentanwalt vorbereiten. Das niederländische Patentamt (Octrooicentrum Nederland) bietet dazu kostenlose Unterstützung an.

Karen Kraan-Sam MSc
Octrooiadviseur (Patentberaterin) Octrooicentrum Nederland

Gute Ansprüche zu formulieren ist schwer

Bei unserer Patentanmeldung für eine mobile Lackieranlage habe ich zunächst ein Beispiel von der Website des niederländischen Patentamts heruntergeladen. Dieses Beispiel war mein Leitfaden. Anschließend habe ich von dem Patentamt Feedback auf meine Anmeldung erhalten und daraufhin einige Formfehler berichtigt. Das Patentamt schickte eine Recherche zum Stand der Technik, in der ähnliche Erfindungen in Patenten aus China und den USA enthalten waren. Das war für uns der Punkt, einen Patentanwalt einzuschalten, um die in dem Dokument enthaltenen anderen Erfindungen zu analysieren, da sie nicht mit unserer Erfindung übereinstimmten. Das Wichtigste war, die Ansprüche zu präzisieren. Die Formulierung guter Ansprüche ist wirklich eine Sache für Experten.

Dico van Toor
Miteigentümer von Paint Spray Solutions

Patentanmeldung Schlag ins Wasser

Patentanmeldungen, die vom Antragsteller selbst verfasst und eingereicht werden, sind häufig kein Erfolg. Bisweilen sind die Ansprüche zu eng gefasst (zu leicht zu umgehen) oder die Erfindung wurde zu wenig präzise oder zu sehr im Hinblick auf das bezweckte Ergebnis formuliert. Außerdem werden die Ansprüche in vielen Fällen nicht hinreichend durch eine erklärende Beschreibung untermauert. In manchen Fällen können die Mängel nach knapp einem Jahr beim Einreichen einer Folgeanmeldung mit Priorität (mit rückwirkender Kraft hinsichtlich der Prüfung auf Neuheit und erfinderischer Tätigkeit) noch korrigiert werden. Meist ist dies jedoch nicht möglich, da das Prioritätsrecht nicht für die Verbesserungen in Anspruch genommen werden kann. Die Erfolgschancen steigen daher deutlich, wenn die Anmeldung mit Unterstützung eines Patentanwalts verfasst wird. Bei einem geringeren Budget kann der Antragsteller die Kosten beschränken, wenn er selbst mit Hand anlegt.

Kim Tan
Patentanwalt V.O.

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